Politik
CDU will Entschädigungsfonds einrichten
Dienstag, 24. April 2012
Berlin – Gesundheitsexperten der Union haben sich auf weitere Inhalte eines Patientenrechtegesetzes verständigt und wollen damit den im Januar dieses Jahres vorgelegten Gesetzentwurf des Gesundheits- und des Justizministeriums erweitern. „Wir werden die Einrichtung einer Stiftung prüfen, die Betroffenen in Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen lässt“, heißt es in einem überarbeiteten Positionspapier der AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In den Gesetzentwurf war die Einrichtung eines Entschädigungsfonds ausdrücklich nicht aufgenommen worden.
Betroffene sollen der AG Gesundheit zufolge auch dann einen Zuschuss bei der Stiftung beantragen können, wenn „Ärztefehler wahrscheinlich, jedoch letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar sind. Diese Hilfe würde somit nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen.“ Patienten sollen ebenfalls eine Entschädigung erhalten, wenn Ärztefehler nachgewiesen seien, die Verursacherfrage jedoch nicht eindeutig geklärt werden könne. Hier sei es in der Vergangenheit zu langen Streitfällen zwischen den einzelnen Haftpflichtversicherungen gekommen.
Die AG Gesundheit, der der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn, vorsteht, forderte zudem, Versicherungen dazu zu verpflichten, jede Kündigung oder Änderung der Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen. Dies sei erforderlich, weil Ärzte ihre Berufshaftpflicht derzeit nur mit der Anmeldung gegenüber der Ärztekammer nachweisen müssten. Bei einer nicht ausreichenden Haftpflichtversicherung sollen die Kammern das Recht erhalten, berufsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Zudem fordern die Gesundheitspolitiker der Union ein Verbot von kosmetischer Chirurgie an Minderjährigen, die keine medizinische Grundlage hat. Darüber hinaus wollen sie den Begriff „Kosmetische Chirurgie“ schützen, um Verbraucher vor nicht qualifizierter Behandlung durch nicht entsprechend weitergebildete Ärzte zu bewahren.
In dem Gesetzentwurf zum Patientenrechtegesetz ist vorgesehen, dass der Arzt seinen Patienten schriftlich darüber informieren muss, wenn er weiß, dass die Behandlungskosten nicht vollständig übernommen werden. Die AG Gesundheit der Union fordert nun, dass der behandelnde Arzt seinen Patienten persönlich darüber aufklären soll. Zudem soll in der Vereinbarung aufgeführt werden, wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt, zum Beispiel kosmetische Operationen.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Patienten in der Regel eine Abschrift ihrer Patientenakte von ihrem Arzt verlangen dürfen. Die AG Gesundheit fordert nun, dass dem Patient auf Wunsch seine Akte auch in Form einer elektronischen Kopie zur Verfügung gestellt werden soll. „Es ist jedoch zu gewährleisten, dass Ärzte auch weiterhin subjektive Eindrücke, die in der Patientenakte vermerkt sind, nicht weitergeben müssen“, heißt es in dem Positionspapier. © fos/aerzteblatt.de

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