Ärzteschaft
KVen fordern Verbesserungen in der Palliativmedizin
Dienstag, 8. Mai 2012
Köln – Die Palliativmedizin soll im Rahmen des derzeit diskutierten Pflegeneuordnungsgesetzes gestärkt werden. Das fordern die in der sogenannten FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gefordert.
Vor einigen Jahren habe der Gesetzgeber mit der Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) den ersten Schritt getan und einen Anspruch für schwerstkranke und sterbende Patienten auf bestimmte Leistungen definiert. Nun sei ein weiterer Schritt erforderlich, um den Anspruch auf ambulante Palliativversorgung flächendeckend umzusetzen und mehr Patienten eine Palliativversorgung zu ermöglichen.
Dazu sei nötig, die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) als eigene Leistung anzuerkennen. Niedergelassene Ärzte müssten sie als zusätzliche Leistung mit besonderem Versorgungsaufwand abrechnen können. „Es ist wichtig, dass die Palliativmedizin insgesamt als Leistung mit einem hohen Aufwand anerkannt wird, die nicht unter die Mengenbegrenzungen fallen darf. Das wäre gegenüber den Patienten schlichtweg nicht zu verantworten“, hieß es bei einem Treffen der FALK-Vorstände in Berlin.
Die bisherige Regelung zur SAPV sei zu bürokratisch. Nach derzeitigem Stand könne ein Patient nur dann im Rahmen der SAPV behandelt werden, wenn er eine entsprechende Verordnung erhalte. Zusätzlich müssten Palliativ-Care-Teams gebildet werden, die eine eigene Vereinbarung mit der Krankenkasse des Patienten abschließen müssten.
„Wichtig wäre im Sinne einer besseren Patientenversorgung, dass die KVen, die sowohl das regionale Versorgungs- und Sicherstellungs-Know-How als auch die Organisationsstärke haben, in die Verträge mit einbezogen werden und eigene Verträge abschließen können“, so die Vorstände der FALK-KVen. © hil/aerzteblatt.de

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