Ärzteschaft
KV Nordrhein verabschiedet Änderungen der Honorarverteilung
Freitag, 18. Mai 2012
Düsseldorf – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat Änderungen der Honorarverteilung beschlossen. Diese betreffen vor allem Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften, die Bereinigung von Selektivverträgen sowie Verlustausgleich- und Härtefallregelungen. Die Grundprinzipien des derzeitigen Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) bleiben demnach vorerst erhalten. „Der HVM-Ausschuss hat auf Experimente verzichtet", resümierte VV-Vorsitzender Frank Bergmann.
Laut VV-Beschlüssen werden ab Oktober Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften generell auf zehn Prozent, die Laufzeit des vereinbarten einheitlichen Fallwertes für Kollektiv- und Selektivvertragsteilnehmer auf maximal ein Jahr begrenzt. „Dabei darf der Wert höchstens 25 Cent unter dem der Ärzte liegen, die nur am Kollektivvertrag teilnehmen“, so die VV.
Bis zum 30. Juni 2013 soll zudem der sogenannte Verlustausgleich im Rahmen einer neuen Konvergenzregelung auslaufen. „Die Ausgleichszahlungen konterkarieren den EBM", stellte Bergmann fest. Grundsätzlich sprach sich die VV jedoch dafür aus, Ärzte in finanziellen Notlagen weiter zu unterstützen. Unter welchen Bedingungen, will der HVM-Ausschuss bis zum Herbst festlegen.
Vor der Debatte über den HVM hatte der KVNo-Vorstand für eine angemessene Finanzierung der ambulanten Versorgung in Nordrhein geworben. „Die Unterstützung, von der die Krankenhäuser profitieren, erwarten wir auch für die niedergelassenen Ärzte“, sagte KV-Chef Peter Potthoff. Er bekräftigte erneut die Forderung, die Milliardenüberschüsse der Krankenkassen gezielt für die Versorgung zu nutzen – und beispielsweise durch eine Abschaffung der Praxisgebühr die Bürokratiekosten zu senken, die bundesweit bei 360 Millionen Euro pro Jahr liegen. © hil/aerzteblatt.de

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