Ärzteschaft
Schiedsamt muss über Arzneimittelobergrenze in Hessen entscheiden
Montag, 21. Mai 2012
Frankfurt – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen und die Verbände der Krankenkassen haben sich nicht auf eine Arzneimittelvereinbarung für 2012 einigen können. Das sogenannte Landesschiedsamt muss jetzt über die Ausgabenobergrenzen entscheiden. Kritik an der KV übte die Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Laut ihrer Leiterin Claudia Ackermann lagen die Arzneimittelausgaben in Hessen laut Frühinformation des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) im ersten Quartal 2012 bei 475,19 Millionen Euro und damit um 5,94 Prozent höher als im ersten Quartal 2011. Ein „zeitnaher Abschluss mit entsprechender Steuerungswirkung“ wäre daher laut Ackermann „umso wichtiger gewesen“.
Die Vertragsärzte hätte dann früher Klarheit über die Rahmenbedingungen bei der Arzneimittelversorgung gehabt. „Die Anrufung des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung in Hessen durch die KV Hessen bewirkt eine weitere Verzögerung. So bleibt für die Vertragsärzte auch Ende Mai noch weiterhin unklar, wie hoch die Arzneimittelobergrenze für das laufende Jahr 2012 ausfallen wird“, so Ackermann. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.