Ärzteschaft
115. Deutscher Ärztetag: Eröffnungsveranstaltung unter dem Motto „Freiheit“
Dienstag, 22. Mai 2012
Nürnberg – Nürnberg sei nicht nur eine wunderschöne Stadt, sondern auch eine Stadt, in der sich die deutsche Ärzteschaft ihrer Verantwortung stellen könne. „Wir haben uns bemüht, gemeinsam mit Historikern die Rolle von Ärzten und Ärzteschaft als Täter und als Opfer zu erhellen und zu verstehen. Die Wahrheit ist: Ärzte haben in der Zeit des Nationalsozialismus Tod und Leiden von Menschen herbeigeführt, angeordnet und gnadenlos verwaltet“, betonte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) , Frank Ulrich Montgomery, gleich zu Beginn seiner Ansprache anlässlich der Eröffnungsveranstaltung zum 115. Deutschen Ärztetag heute in Nürnberg.
Nürnberg sei aber nicht nur die Stadt der Reichsparteitage und der Rassengesetze, sondern auch die Stadt der großen Prozesse gewesen. „Ein Ergebnis der Nürnberger Ärzteprozesse ist die, Deklaration von Helsinki‘ des Weltärztebundes, die 1964 in Helsinki die weltweit anerkannten und geachteten Prinzipien für verantwortungsvolle Forschung am Menschen festlegte.“ Montgomery begrüßte es, dass die Generalversammlung des Weltärztebundes die Bundesärztekammer beauftragt habe, die Überarbeitung dieser Deklaration zu leiten.
Der BÄK-Präsident fand lobende Worte für die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und sein Vorgänger (beide FDP) hätten Finanzsicherheit für eine ganze Legislaturperiode geschaffen. Die Frage sei allerdings, wie man mit den Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgehen solle. Montgomery schlägt unter anderem vor, die Überschüsse in der GKV zu belassen.
Er plädiert gleichzeitig für die Abschaffung der Praxisgebühr. „Sie kostet nur Bürokratie, und sie belastet das Patient-Arzt-Verhältnis“ Bahr teilt diese Auffassung. Auf eine Eigenbeteiligung, die zum Ärgernis für Patienten und Ärzte geworden sei, könne verzichtet werde. Das Versorgungsstrukturgesetz fand ebenfalls Anklang bei Montgomery. „Dieses Gesetz ist mehr als nur ein Landarztgesetz; es ist ein klassisches Reparaturgesetz.“
Auch die Novellierung der Approbationsordnung stieß auf Zustimmung. „Ein Pflichttertial in der Allgemeinmedizin, wie vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates gefordert wurde, war aber ein Schuss aus der Hüfte“, kritisiert Montgomery. Die Bundesärztekammer sei daraufhin „mit Erfolg“ aktiv geworden: „Das Plenum des Bundesrats hat ein Pflichttertial Allgemeinmedizin abgelehnt.“
Ein breites Thema der Eröffnungsveranstaltung war die „Freiheit“. Ebenso wie die Gesundheit sehe man sie häufig als selbstverständlich an, betonte der liberale Gesundheitsminister. Wer die Gesundheit stärken wolle, könne Eigenverantwortung und Solidarität nicht gegeneinander ausspielen. Eigenverantwortung sei die Voraussetzung dafür, dass Solidarität geleistet werden könne.
Montgomery hält die Freiheit ärztlicher Entscheidungen in medizinischen Fragen zugleich für eine Grundfreiheit der Patienten: „Ohne diese ärztliche Entscheidungsfreiheit kann es keine wahren Patientenrechte geben.“ Er hält es für „brandgefährlich“, Ärztinnen und Ärzten zu Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten von Krankenkassen zu machen, weil sie damit in allen kostenwirksamen Entscheidungen in den Konflikt zwischen den Interessen des Patienten und der Kasse gezwungen wären. „Das wäre der Tod jeder freien Medizin.“
Der BÄK-Präsident sieht auch die Freiheit des Krankenversicherungssystems in Gefahr. Er hält sowohl die private (PKV) als auch die gesetzliche Krankenversicherung für wichtig. „Gäbe es die PKV nicht, hätten wir heute schon einen sehr viel schlankeren Leistungskatalog in der GKV.“ Wir hätten heute noch keine wirkliche „Zwei-Klassen-Medizin“. Die würde aber sofort entstehen, „wenn in einer Einheitsversicherung den Patienten und Ärzten diktiert würde, wie die Medizin der Zukunft auszusehen habe.
Deswegen hält Montgomery die von manchen Politikern angedachte Bürgerversicherung für nichts weiter als einen „Turbolader“ der Zwei-Klassen-Medizin. Und darin hat er in Bahr einen Verbündeten. Auch er ist der Auffassung, dass sowohl PKV als auch GKV hätten ihre Vorteile. „Wer die Einheitskasse will, verkennt, dass dies den Patienten zum Bittsteller macht. Patienten würde damit jegliche Wahlfreiheit genommen, beispielsweise wenn sie mit bestimmten Leistungen der einzig vorhandenen Kasse nicht zufrieden seien.
Bahr nannte es eine Zukunftsaufgabe, "die Vorteile beider Systeme herauszuarbeiten, zu stärken und weiterzuentwickeln, anstatt zu glauben, ein einziges System ist die Antwort auf den demographischen Wandel." Die private Krankenversicherung (PKV) hätte bereits Altersrückstellungen aufgebaut. Bahr warnte davor, "diese Reserven jetzt zu verfrühstücken."
Scharfe Kritik übte Montgomery abschließend an den Ausführungsbestimmungen zum Gendiagnostikgesetz. Er bezeichnete es sogar als Musterbeispiel aus dem „absurden Theater“. Aus einer ehrenvollen Intention seien groteske Nachschulungsprogramme herausgekommen, ein „Qualifikationsmarathon ohne Sinn und Verstand und am schlimmsten: eine Abwertung des in der Selbstverwaltung geregelten Wertes der Weiterbildung“.
Das Versorgungsstrukturgesetz bezeichnete Montgomery als „klassisches Reparaturgesetz“. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Max Kaplan, ging ebenfalls ausführlich auf das Versorgungsstrukturgesetz ein: „Wir müssen die Chancen, die dieses Gesetz uns bietet, wahrnehmen und die Umsetzung konstruktiv angehen. Chancen sieht er in der neuen Bedarfsplanung, in der sektorenübergreifenden Versorgung in der Vernetzung und in der Schaffung neuer kooperativer Versorgungsstrukturen. „Es ist ein Gesetz für die Patienten, weil es ihre Versorgung gewährleistet“, meinte Bahr.
Abschließend sprach sich der Minister in Hinblick auf die Novellierung des Transplantationsgesetzes noch einmal für die Entscheidungslösung aus. Sie sei im Gegensatz zur Widerspruchslösung, „die auf die Faulheit der Menschen setzt“, ein kluger Weg. © Kli/aerzteblatt.de

"Freiheit"?
Er hält die Freiheit ärztlicher Entscheidungen in medizinischen Fragen zugleich für eine Grundfreiheit der Patienten: „Ohne diese ärztliche Entscheidungsfreiheit kann es keine wahren Patientenrechte geben.“ Und in der Tat: Hierzu gehört freilich auch, in Freiheit ärztliche Gewissensentscheidungen treffen zu dürfen, so wie es gleich eingangs MBO-Ä vorsieht. Es ist letztlich brandgefährlich, in einem aufgeklärten Zeitalter die Kollegenschaft mit einem ethischen Zwangsdikatat überziehen zu wollen, wie es derzeit in § 16 MBO-Ä mit Blick auf die ärztliche Suizidbeihilfe normiert ist. Ohne hier expressis verbis die Geschichte kontextualisieren zu wollen, ist jedenfalls die ärztliche Gewissensfreiheit ein derart hohes Rechtsgut, welches zu verteidigen ist - notfalls auch gegen die eigenen Standesgenossen!

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