Ärzteschaft
Ärztetag fordert Meldepflicht für Assistenzärzte
Donnerstag, 24. Mai 2012
Nürnberg – Der Deutsche Ärztetag spricht sich für eine bundeseinheitliche Meldepflicht für Assistenzärzte aus. Davon erhoffen sich die Delegierten einen besseren Kontakt zu den Ärzten bei der nächsten Evaluation der Weiterbildung und damit eine höhere Teilnahmerate.
Bisher waren die Landesärztekammern auf die Angaben der Chefärzte angewiesen. Diese wurden dazu aufgefordert, der Kammer mitzuteilen, wer sich bei ihnen in der Facharztweiterbildung befindet. Erst dann konnten die Assistenzärzte kontaktiert werden. „Daher werden die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern aufgefordert, eine bundeseinheitliche Meldepflicht der sich in Weiterbildung befindlichen Assistenzärztinnen und -ärzte (…) einzuführen“, heißt es in einem Antrag, dem der Ärztetag mit großer Mehrheit zustimmte.
Der Ärztetag fordert die Landesärztekammern dazu auf, ein Weiterbildungsregister zu erstellen. Beispielsweise könne bei den jährlichen Rechnungsstellungen auch der Weiterbildungsstatus des Kammermitglieds abgefragt werden, schlagen die Delegierten vor.
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Einigkeit herrschte auch darüber, dass die Evaluation der Weiterbildung fortgesetzt wird – allerdings in „verbesserter Form“. Die Delegierten sprachen sich für „strukturelle Anpassungen“ aus. Die Befragung soll vereinfacht werden. Die Zahl der Fragen wird möglicherweise reduziert, da sich diese zum Teil ähneln.
Die Änderungen werden eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer Befragung im Jahr 2013 rechnet Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, daher nicht. Aber die nächste Evaluation solle „zeitnah, ohne große Lücke“ stattfinden.
Die Zusammenarbeit mit der Eidgenössisch-Technischen Hochschule in Zürich bei der Evaluation ist Bartmann zufolge „in beiderseitigem Einvernehmen“ beendet worden. Nun solle die Umfrage unter Weiterbildungsbefugten und Weiterbildungsassistenten noch stärker auf die Bedingungen in Deutschland ausgerichtet werden. © BH/aerzteblatt.de

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