Vermischtes
Online-Ultraschallprüfung für Gynäkologen startet
Freitag, 1. Juni 2012
Berlin – Eine gemeinsam von gesetzlichen Kassen und Ärzteschaft entwickelte Online-Prüfung soll den gynäkologischen Blick für die Entwicklung des Embryos beim Ultraschall-Screening schärfen und so zur Qualitätssicherung der Schwangerschaftsvorsorge beitragen. Das Verfahren prüft anhand von Ultraschallbildern aus der Behandlungspraxis, ob die Gynäkologen zwischen normalen und abweichenden Organentwicklungen des Embryos unterscheiden können. Nur wer den Test besteht, darf entsprechende Ultraschalluntersuchungen künftig anbieten.
Ab Juni 2012 kann der Test von niedergelassenen Frauenärzten online durchlaufen werden. Er besteht aus 30 nach dem Zufallsprinzip zusammengestellten Fällen. Bis zu 75 Prozent davon enthalten Auffälligkeiten und behandlungsbedürftige Veränderungen der Organe sowie Gliedmaßen. Um den Test zu bestehen, müssen die Ärzte im Durchschnitt 25 von 30 Fällen richtig zuordnen.
Die frühe Erkennung krankhafter Entwicklungen per Ultraschall ist nicht nur für Patienten und Ärzte relevant, sondern entscheidet häufig auch über die Betreuung des ungeborenen Kindes.
Richtig durchgeführt, können mögliche Fehlbildungen beim Kind frühzeitiger aufgedeckt und unter Umständen schon im Mutterleib behandelt werden. Aktuelle Auswertungen im Rahmen der ärztlichen Qualitätssicherung hatten jedoch eine hohe Beanstandungsquote im gesamten Gebiet „Ultraschall“ belegt. So zeigten insbesondere die bildlichen und schriftlichen Dokumentationen der Ärzte häufig Mängel auf.
Die Online-Ultraschallprüfung zielt darauf ab, die Qualität der Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge zu verbessern. Zudem reagieren GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung damit auf die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veränderten Mutterschafts-Richtlinien, die voraussichtlich noch in 2012 in Kraft treten sollen. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass im Rahmen des Ultraschall-Screenings auf Wunsch der Schwangeren eine Beurteilung von Normabweichungen fetaler Organe durch einen besonders qualifizierten Arzt veranlasst werden kann. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.