Ärzteschaft
Neuer Honorarverteilungsmaßstab in Westfalen-Lippe
Dienstag, 5. Juni 2012
Dortmund – Ab Juli wird für die niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe ein neuer Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gelten. Das hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Landesteils Anfang Juni beschlossen.
„Nun können wir Faktoren wie Gerechtigkeit und Solidarität wieder selbst definieren und festschreiben“, sagte der Zweite Vorsitzende der KV, Gerhard Nordmann. Basis für die Beschlüsse waren die in den zurückliegenden Wochen und Monaten erarbeiteten Vorschläge des KV-Geschäftsbereiches Honorar sowie eines ehrenamtlichen Honorarausschusses, an dem sich sieben gewählte Mitglieder der KV-Vertreterversammlung beteiligt haben.
Der neue HVM soll laut KV im Zeichen von Verlässlichkeit und Stabilität stehen. Die Honoraranteile der einzelnen Fachgruppen werden daher gegenüber dem Vorjahresquartal nicht verändert.
Gleichzeitig wird auch die Systematik der Regelleistungsvolumina (RLV) sowie der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) in Westfalen-Lippe weiterhin gelten. Die so genannten Volumen-QZVs wie Akupunktur oder Herzkatheteruntersuchungen bleiben unverändert bestehen, die individuellen Budgets für Haus- und Heimbesuche ebenfalls.
Allerdings ändert sich die Berechnungsgrundlage für die RLV und QZV. Statt der arztindividuellen Fallzahl des Vorjahres dient künftig stets die aktuelle Fallzahl des jeweiligen Vertragsarztes als Grundlage für die Berechnung. „Mit dieser Regelung sorgen wir dafür, dass die Kollegen wieder ein quartalsgerechtes Honorar erhalten.
Dies ist nicht nur gerechter, sondern hat auch den positiven Effekt, dass viele komplizierte Sonderregelungen und Ausnahmeanträge entfallen können“, so Nordmann. Künftig will die KV vor Beginn des jeweiligen Quartals für alle Arztgruppen so genannte vorläufige Orientierungsfallwerte auf ihrer Homepage veröffentlichen, um den Niedergelassenen Planungssicherheit zu geben.
Eine weitere Detailänderung des neuen HVM betrifft die fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften: Die bisherigen Zuschläge für fach- beziehungsweise schwerpunktübergreifende Praxen werden halbiert und somit auf maximal 20 Prozent begrenzt. © hil/aerzteblatt.de

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