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Ärzteschaft

KV-Niedersachsen kritisiert Kassen wegen Blockade­haltung bei Langfrist­verordnungen

Freitag, 8. Juni 2012

Hannover – Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die Krankenkassen aufgefordert, Langfristverordnungen für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie unbürokratisch zu genehmigen. Seit einigen Wochen gibt es der KVN zufolge massive Beschwerden der verordnenden Ärzte, dass die Krankenkassen die Genehmigungen nicht erteilen.

„Leider verweigern einige Krankenkassen diese Genehmigungen, obgleich das GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeit der Langzeitverordnungen der Heilmittel-Richtlinie in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen hat“, kritisierte Jörg Berling, stellvertretender KVN-Vorstandsvorsitzender. Dies sei nicht im Sinne der Patienten.

Laut KVN haben Patienten mit besonders schweren und dauerhaften Erkrankungen seit Anfang Januar den gesetzlichen Anspruch, sich die Verordnung von Heilmitteln durch den Arzt langfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen.

Nach ärztlicher Begründung und auf Antrag des Versicherten entscheidet die Krankenkasse darüber, ob aufgrund der besonderen Schwere und Langfristigkeit der körperlichen Schädigungen die verordnungsfähigen Leistungen langfristig bewilligt werden. Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.

„Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Erkrankten fördern“, so der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Die KV fordert daher die Krankenkassen auf, ihre Blockadehaltung nicht länger fortzusetzen. © hil/aerzteblatt.de

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