Ärzteschaft
Kammer unterstreicht Bedeutung der ärztlichen Selbstverwaltung
Freitag, 8. Juni 2012
München – Der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) hat auf die Bedeutung der ärztlichen Selbstverwaltung hingewiesen. Die Kammer sei ein entschiedener ärztlicher Interessenvertreter, insbesondere ein Garant für die ärztliche Freiberuflichkeit, so Klaus Ottmann im Leitartikel der Juni-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.
Die ärztliche Berufsvertretung in Bayern setze sich für vernünftige Arbeitsbedingungen mit ausreichenden Freiheitsgraden ein, ohne die es „keine gute Medizin“ in Bayern gebe. Ottmann verwies darauf, dass der Arztberuf als freier Beruf kein Selbstzweck sei und die Berufsfreiheit eng mit der Übernahme von fachlicher Verantwortung und hoher Kompetenz verbunden sei.
„Freiheit und Verantwortung sind das Fundament einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung und damit auch zwischen der Ärzteschaft und der Gesellschaft“, betonte der Vizepräsident. Er erklärte, dass ohne die Ärztekammern der Staat auf den Plan gerufen würde. Erst kürzlich habe die Europäische Union eine Deregulierung der freien Berufe gefordert. Im Kern ginge es um eine Abschaffung der Kammern, ihrer Selbstverwaltung, den eigenständigen Berufs- und Gebührenordnungen.
„Was uns Ärzten droht, ist die immer wiederkehrende Gefahr von außen, das hohe Gut der Freiberuflichkeit zu verlieren“, so Ottmann. Zwar habe das GKV-Versorgungsstrukturgesetz die ärztliche Freiberuflichkeit eher gestärkt als geschwächt, fraglich sei aber, was zukünftige Koalitionen anderer parteipolitischer Couleur brächten.
Er bescheinigt der ärztlichen Selbstverwaltung, dass sie zur Autonomie des Berufsstandes beitrage und ärztliches Handeln nachvollziehbar mache, ohne die Ärzte dabei in ihrer Berufsfreiheit einzuschränken. „Es geht also nicht um ein mittelalterliches Ständesystem mit Pfründensicherung, wie man mancherorts hören kann, sondern um eine effektive selbstverwaltete Ordnung unseres Berufs“, betonte der Vizepräsident. © hil/aerzteblatt.de

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