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Politik

Pharmaindustrie kritisiert Nutzenbewertung

Dienstag, 12. Juni 2012

dapd

Berlin – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat anlässlich seiner Jahreshauptversammlung die frühe Nutzenbewertung kritisiert, mit der der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 den Zusatznutzen neuer Arzneimittel bewertet. So hatte es das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) festgelegt. „Wir leben momentan in einer Situation, in der der G-BA noch nicht einmal eine Begründungspflicht für seine zweckmäßige Vergleichstherapie hat“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende des BPI, Bernd Wegener. Mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie legt der G-BA ein Medikament fest, an dem sich der Zusatznutzen des neuen Arzneimittels messen lassen muss.

„Wenn ein pharmazeutisches Unternehmen eine andere Vergleichstherapie wählt, muss es diese ausreichend begründen“, sagte Wegener. „Das kann ich doch aber nur valide, wenn ich die Gründe für die G-BA-Entscheidung kenne.“ Spätestens im Stellung­nahme­verfahren müsse man doch die Argumentation des G-BA für seine abweichende Wahl kennen.

In diesem Punkt will der G-BA der Pharmaindustrie entgegenkommen. Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess sagte am Montag in der öffentlichen Anhörung zur Novelle des Arzneimittelgesetzes, der Arzneimittelhersteller werde eine exakte Begründung über die Vergleichstherapie erhalten.

Auf diese Weise ermögliche es der G-BA dem Hersteller, sich mit der getroffenen Entscheidung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ein Gegengutachten anzufertigen. Der G-BA werde die zweckmäßige Vergleichstherapie jedoch nicht mit dem Hersteller verhandeln. „Sie muss vom G-BA festgesetzt werden“, betonte Hess.

Wegener kritisierte darüber hinaus, dass für die zweckmäßige Vergleichstherapie laut Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung die wirtschaftlichere Therapie als Vergleich herangezogen werden soll, wenn es mehrere Alternativen gibt. „Hier wird eine Verknüpfung von Kosten und Bewertungsgrundlagen geschaffen, die nicht zielführend ist und die dafür sorgt, die zweckmäßige Vergleichstherapie vorrangig nach Kostenaspekten festzulegen“, so Wegener.

Der BPI-Vorsitzende sprach sich auch dafür aus, die zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmafirma ausgehandelten Rabatte für neue Arzneimittel nicht zu veröffentlichen. Allerdings räumte er ein: „Alle Institutionen, die in Deutschland zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben den Erstattungspreis kennen müssen, sollen und müssen Zugang zu diesem haben.“ Darauf drang bei der Anhörung auch der G-BA-Vorsitzende Hess.

Der G-BA hatte in der vergangenen Woche erstmals Nutzenbewertungen für Medikamente beantragt, die bereits auf dem Markt sind. Um diese Arzneimittel mit wirkstoffgleichen neuen Arzneimitteln zu vergleichen, für die bereits eine frühe Nutzenbewertung  durchgeführt wurde, müsse der G-BA den ausgehandelten Erstattungsbetrag kennen, sagte Hess. Ob der Erstattungsbetrag in der Lauer-Taxe erscheine, sei für ihn kein Thema, aber „der G-BA muss den Erstattungsbetrag verarbeiten dürfen, der Betrag muss dem G-BA rechtmäßig zur Verfügung stehen.“

Da viele Länder den deutschen Listenpreis für die Arzneimittelpreisbildung heranzögen, würde der in Deutschland verhandelte Rabatt automatisch in viele Länder exportiert, sagte Wegener. Das minimiere die Verhandlungsspielräume der Industrie.

„In einer Situation, in der ich den angebotenen Rabatt nicht veröffentlichen muss und in der er nicht Grundlage für weltweite Preisreduzierungen ist, kann ich als Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Rabatt anbieten, und dies käme durch geringere Ausgaben der Kassen unmittelbar den Versicherten zugute“, so Wegener. Insofern sei eine Vertraulichkeit auch für die GKV besser. © fos/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #98372
Thelber
am Freitag, 15. Juni 2012, 21:06

Eines wird durch eine Veröffentlichung ganz sicher klar:

Die Höhe der Verdienstmargen der Pharmaindustrie.
Avatar #115425
Herz1952
am Mittwoch, 13. Juni 2012, 14:31

Wirtschaftlichkeit kommt vor Qalität bei IQWiG und G-BA

Zunächst kurz zur "Marktwirtschaft" im Gesundheitswesen. Diese kann es eigentlich nicht geben, denn auf der Nachfrageseite steht in der Regel der Kassenpatient, der über seinen Bedarf nicht frei bestimmen kann und auch keine Preistransparenz, geschweige denn über seinen persönlichen Nutzen eines Medikements frei entscheiden kann.

Beim "IQWiG" müsste das "Wi" vor dem "Q" stehen, anders kann ich mir einige "Argumente" - über die allerdings der G-BA entscheidet - als Patient und finzanziell Betroffener nicht verstehen. Was die Vergleichstherapie betrifft stimme ich dem BPI Vorsitzend voll zu. Das werden Äpfel mit Birnen verglichen, obwohl diese doch chemisch unterschiedlich sind und auch von von den Konsumenten unterschiedlich vertragen werden.
Persönlich war ich von zwei Entscheidungen betroffen, von einer davon sogar schockiert über die Argumentation. Die eine betraf den Vergleich von Atorvastatin mit Simvastatin. Obwohl Atorvastatin zwei bis dreimal stärker wirkt auf die Senkung des HDL-Cholesterins, wurde es vom IQWiG mit Simvastatin gleich gesetzt. Die Nebenwirkungen in der Höchstdosis waren bei Atorvastatin natürlich höher, da beide Medikamente in der Dosis von 80 mg zugelassen waren. Durch die Eingruppierung in eine Festbetragsgruppe war nicht einmal eine Erstattung im Einzelfall möglich.
Die zweite Entscheidung betraf Pioglitazon, das aus der Erstattungspflicht der GKV gestrichen wurde. Allerdings ist hier die Erstattung im Einzelfall möglich, die mir nach Widerspruch auch von der KK genehmigt wurde. Schockierend war die Argumentation des G-BA (Vorsitzender Dr. jur. Reinhard Hess) der den Hinweis auf eine mögliche Unterzuckerung - die bei Monotherapie mit Pioglitazon so gut wie ausgeschlossen ist - zwar als "patientenrelevanten Endpunkt" akzeptierte. Dies sei jedoch für die Entscheidung "sekundär", schließlich sind die Patienten für die Dosierungen geschult. Also bei mir hätte ein Fehler aufgrund von starker Herzinsuffizienz den Tod herbeiführen können - wahrscheinlich die "wirtschaftlichste Lösung".
Noch ein allgemeines Argument: Es ist nicht evidenzbasiert, dass eine relativ geringe Senkung von bestimmten Blutwerten auch den gewünschten Effekt hat. Da muß ich mich fragen, wieso die Ärzte das immer wieder "predigen", bzw. was hat denn übehaupt Sinn? Und wieso sollen die Werte bei bestimmten Krankheiten niedrig gehalten werden?
Ach so! Der Patient ist eigenverantwortlich und somit selbst schuld, wenn er in eine solche Situation kommt. Er kann ja "Diät" leben. Ich sehe ein, dass es bei einer Sache noch so einigermaßen geht. Aber bei zwei oder drei Faktoren grenzt das an die "Quadratur des Kreises". Und überhaupt besteht das Leben nur aus Gewohnheiten, die man/frau selbst bestimmen kann, oder???
Mein Internist hat mich jetzt auf Januvia 25 (trotz Niereninsuffizienz) eingestellt, um alle Risiken von Wassereinlagerungen zu vermeiden (durch Pioglitazon), die ich allerdings schon vorher hatte. Der Langzeitzuckerwert war mit 5,7 exzellent. Ich "freue" mich jetzt schon, wenn die Gliptine (Januvia=Sitagliptin) auf den Prüfstand kommen.
Die "Nachteile" von manchen Medikamenten wurden in Kombitherapie getestet und mit Monotherpien verglichen, was das Ganze aus meiner Sicht unlogisch erscheinen lässt. Anscheinend ist nur wichtig, dass es juristisch einwandfrei ist. Sachlichkeit spielt anscheinend keine Rolle - sehr zum Nachteil von multimorbiden Patienten.
Avatar #115262
JohannesStreif
am Mittwoch, 13. Juni 2012, 08:27

Fragwürdige Logik

"In einer Situation, in der ich den angebotenen Rabatt nicht veröffentlichen muss und in der er nicht Grundlage für weltweite Preisreduzierungen ist, kann ich als Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Rabatt anbieten, und dies käme durch geringere Ausgaben der Kassen unmittelbar den Versicherten zugute." Was bedeutet dieser Satz: Wenn ich die einen abzocke, kann ich den anderen gegenüber großzügig sein? Und woher weiß die GKV, dass sie nicht zu den Abgezockten gehört? Preistransparenz gehört zu den Grundbedingungen einer funktionierenden Marktwirtschaft. Der BPI hat offenbar ein Problem damit.
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