Politik
Patientenrechtegesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft
Donnerstag, 14. Juni 2012
Berlin – Noch in diesem Jahr wird das Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Das hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), heute auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin angekündigt. „Ich bin froh, dass es nach fast zwei Jahrzehnten Diskussion zum Patientenrechtegesetz kommt“, sagte er. Als wichtigste Neuerung bezeichnete Zöller, dass das Gesetz die unterschiedlichen Regelungen zu den Patientenrechten übersichtlich zusammenfasse und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankere.
„Es gibt ein hohes Niveau an Patientenrechten in Deutschland, das in diesem Gesetz gut abgebildet ist“, lautete das Fazit des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery. Ein hoher formalisierter Patientenschutz sei immer auch ein hoher formalisierter Arztschutz, fügte er hinzu. „Sehr einverstanden“ zeigte er sich mit den Formulierungen zur Beweislastumkehr. Auch die Regelungen zur Fehlervermeidungskultur und zum Fehlermeldesystem begrüße die Ärzteschaft sehr.
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Generell zustimmend äußerte sich der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast. Der Gesetzentwurf trage dem Vorhaben Rechnung, einerseits einen möglichst umfassenden Patientenschutz zu gewährleisten. Andererseits ermögliche er es dem Arzt noch, Entscheidungen zu treffen, ohne schon mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.
Scharf kritisierte Ballast hingegen fehlende Regelungen zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). „Es ist ja wirklich schon fast widerlich, was dort in den Arztpraxen abläuft“, sagte er und forderte „den IGeL-Unsinn einzudämmen“. Montgomery fand das „absolut überzogen“. Die Zahl der Anzeigen oder Beschwerden zum Thema IGeL gehe gegen Null, entgegnete er. Zugleich regte der BÄK-Präsident an, das vom Deutschen Ärztetag 2006 verabschiedete 10-Punkte-Programm zum Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen ins Patientenrechtegesetz zu übernehmen.
Am 23. Mai hatte das Kabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Ziel ist es, das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu kodifizieren. Im Einzelnen umfasst der Entwurf Regelungen zur Fehlervermeidungskultur, zu Verfahrensrechten bei Behandlungsfehlern und Rechten gegenüber den Leistungsträgern sowie zu Patientenbeteiligung und -information. © sg/aerzteblatt.de

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