Politik
Psychiatrie-Entgeltgesetz verabschiedet
Freitag, 15. Juni 2012
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Gesetz zur „Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (PsychEntG) verabschiedet.
Kern des Gesetzes ist die Reform der Vergütung für stationäre psychiatrische Leistungen. Angelehnt an das DRG-System für somatische Erkrankungen soll die Vergütung künftig über Pauschalen erfolgen. Im Gegensatz zur DRG-Vergütung werden jedoch Tages- an Stelle von Fallpauschalen verwendet.
Die Einführung des neuen Entgelts soll in mehreren Schritten erfolgen und bis 2021 abgeschlossen sein. Schon ab kommenden Jahr können psychiatrische Einrichtungen ihre Abrechnungen auf das neue System umstellen. Verpflichtend ist dies jedoch erst ab 2015.
Die Budgets psychiatrischer Einrichtungen werden erst ab 2017 auf Grundlage der neuen Vergütungssystematik verhandelt. Ab dann soll die Honorierung schrittweise auf das neue Psychiatrie-Entgelt umgestellt werden.
© mei/aerzteblatt.de

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