Ausland
Schweizer Kanton stimmt für begleiteten Suizid
Mittwoch, 20. Juni 2012
Waadt – Mehr als 60 Prozent der wahlberechtigten Bürger im Schweizer Kanton Waadt haben einem Vorschlag der Kantonsregierung zum begleiteten Suizid in Pflegeheimen und Spitälern zugestimmt. Nach dem Referendum am vorigen Sonntag regelt Waadt nun als erster Schweizer Kanton die Sterbehilfe gesetzlich. Die Initiative der Sterbehilfeorganisation Exit wurde mit rund 59 Prozent verworfen.
Zur Wahl standen zwei Varianten: Die Organisation "Exit", deren mehr als 17.000 Mitglieder fast zur Hälfte in Waadt leben, forderte, dass Bewohner von öffentlich finanzierten Alters- und Pflegeheimen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Die Regierung tritt zwar dafür ein, Sterbehilfe in Krankenhäusern zuzulassen, sie schränkt aber die Selbstbestimmung ein.
Sie setzt einerseits auf Palliativmedizin, in die der Kanton bereits viel investiert hat, und respektiert andererseits den definitiven Entscheid des Sterbewilligen. Für eine Sterbehilfe müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine schwere und unheilbare Krankheit vorliegen und es muss die Urteilsfähigkeit des Sterbewilligen gegeben sein. Beim Vollzug der Sterbehilfe dürfen dann weder die verantwortlichen Ärzte noch die Pflegepersonen anwesend sein. Dadurch sollen Rollenkonflikte vermieden werden.
Zudem muss der Patient über die Palliativpflege als Alternative informiert werden. Diesen Gegen-vorschlag haben sowohl die Vereinigung der Waadtländer Pflegeheime als auch die Ärzte und die politischen Parteien im Kanton unterstützt.
Exit Deutsche Schweiz plant derzeit offenbar weder eine Volksinitiative auf nationaler Ebene noch in einem deutschschweizerischen Kanton. Das jedenfalls erklärte der Vizepräsident der Organisation, Bernhard Sutter. © kna/aerzteblatt.de

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