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Politik

Packungsgrößen für Schmerzmittel sollen begrenzt werden

Dienstag, 26. Juni 2012

dpa

Köln – Die Packungsgrößen bei Schmerzmitteln im freien Verkauf sollen beschränkt werden. Das hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in seiner heutigen Sitzung gefordert.

Apothekenkunden ohne Rezept sollen von den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclo­fenac, Ibuprofen und Naproxen künftig nur noch die Menge von höchsten vier maximalen Tagesdosen erhalten. Größere Packungen sollen verschreibungspflichtig werden.

BfArM-Präsident Walter Schwerdtfeger begrüßte das Votum des Ausschusses als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes. „Für uns als Überwachungs­behörde steht außer Frage, dass eine übermäßige Anwendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann“, sagte Schwerdtfeger. Das habe die Auswertung wissenschaftlicher Studien ergeben.

Risiken bestünden vor allem dann, wenn Schmerzmittel ohne ärztliche Kontrolle über mehr als vier Tage eingenommen werden. „Vielen Patienten sind diese Risiken aber nicht ausreichend bewusst“, betonte der BfArM-Präsident.

Für Analgetika gibt es bereits Regelungen bezüglich der Verschreibungspflicht. So sind beispielsweise Ibuprofen und Diclofenac in hohen Dosierungen nur mit Rezept erhältlich. Allerdings sind die Vorgaben bisher nicht einheitlich.

Nach Angaben des BfArM muss nun das Bundesgesundheitsministerium die Empfehlung prüfen. Auf der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses, in dem unter anderem Vertreter der Ärzte, Apotheker und Industrie sowie unabhängige Experten sitzen, stand auch ein Antrag, Mittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungs­pflichtig zu machen. Die Entscheidung stand am Dienstagnachmittag zunächst noch aus.

Bei Paracetamol gibt es bereits eine Obergrenze. Wegen seiner leberschädigenden Wirkung ist die rezeptfrei erhältliche Menge auf zehn Gramm beschränkt. © BH/afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #653685
Dr. Hanspeter Michel
am Samstag, 30. Juni 2012, 08:59

Restriktion allein bringt keine Lösung

Mit einer beschränkung auf vier maximale Tagesdosen wird der (unnötige) Analgetikakonsum nicht dezimiert - man verlangt dann halt zwei Packungen... Dass die Forderung vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht kommt, erstaunt nicht: die Pfründe Verschreibender wollen schliesslich gehegt und gepflegt sein! In Anbetracht der - gerade bei Paracetamol - vielfach unangebrachten Verordnungen (Entzündungsprozesse ohne zusätzlich verschriebene Antiphlogistika) muss man sich ebenso die Frage stellen, ob ein nicht unerhebliches Risiko ebenso bei Dauerrezepten hoher Dosen liegt!

Hanspeter Michel,
dipl. Drogist HF,
www.drogerie-michel.ch
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