Ärzteschaft
Kammer Westfalen-Lippe will berufsrechtlich gegen Schwarze Schafe vorgehen
Dienstag, 26. Juni 2012
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe will weiterhin berufsrechtlich gegen niedergelassene Ärzte vorgehen, die gegen das Verbot der Verschreibung gegen Entgelt in der Berufsordnung verstoßen. Kammerpräsident Theodor Windhorst sagte vor der Presse in Münster, die Kammer habe in zurückliegenden Jahren im sogenannten Ratiopharm-Skandal berufsrechtliche Abmahnungen mit Geldbußen verhängt.
Er appellierte an die Krankenkassen, der Kammer in Verdachtsfällen Ross und Reiter zu nennen, damit sie Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht ahnden könne. Zugleich verwahrten sich Windhorst und Vizepräsident Klaus Reinhardt gegen eine pauschale Verunglimpfung der Ärzteschaft, wie sie in einigen Medien stattfinde.
Reinhardt: „Es handelt sich um einzelne Schwarze Schafe unter den Ärzten, nicht um ein Massenphänomen.“ Um gegen sie wirksam vorgehen zu können, seien die Sanktionen im Berufsrecht in Westfalen-Lippe vor einiger Zeit verschärft worden.
Der Bundesgerichtshof hatte am 22. Juni entschieden, dass Vertragsärzte keine Amtsträger und auch keine Beauftragten der Krankenkassen seien und deshalb nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt werden könnten. Im Ergebnis befriedigt das Urteil nach Windhorsts Überzeugung nicht. Er hob hervor, dass der BGH den Gesetzgeber ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweise, strafrechtliche Normen zu schaffen, die auch Vertragsärzte erfassten. © Stü/aerzteblatt.de

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