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Politik

Krankenhaus­finanzierung: Daniel Bahr droht mit Rückzug des Gesetzes

Mittwoch, 4. Juli 2012

Daniel Bahr dpa

Bonn – Daniel Bahr (FDP) droht den Bundesländern damit, das am 14. Juni vom Bundes­tag beschlossene Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie – das auch wichtige Änderungen zur Krankenhausfinanzierung enthält – vollständig zurückzuziehen, wenn der Bundesrat zu diesem Gesetz den Vermittlungs­ausschuss aus Bundestag und Bundesrat anruft.

Dies geht aus einem Brief des Bundesgesundheitsministers an die Gesundheitsminister der Länder hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Zwar ist das „Psych.-Entgeltgesetz“ kein zustimmungsbedürftiges Gesetz (das heißt der Bundestag kann, wenn der Bundesrat nach der Einberufung des Vermittlungs­aus­schusses gegen das Gesetz Einspruch erhebt, diesen mit Mehrheit überstimmen), der Widerstand des Bundesrates würde das Inkrafttreten des Gesetzes aber deutlich verzögern.

Der federführende Gesundheitsausschuss hatte dem am nächsten Freitag tagenden Bundesrat am 20. Juni empfohlen, zum Psych.-Entgeltgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen: Vor allem fordern die Gesundheitsminister der Länder für die somatischen Krankenhäuser die vollständige Tarifrefinanzierung für das Jahr 2012, die Einführung des vollen Orientierungswerts ab 2013, einen abgesenkten und gestaffelten Mehrleistungsabschlag für vereinbarte Mehrleistungen ab dem Jahr 2013 sowie den vollständigen Wegfall der absenkenden Berücksichtigung von bereits finanzierten Fixkosten bei zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Verhandlung des Landesbasisfallwertes.

Die zusätzlichen Kosten dieser Änderungen bewegten sich in einer Größenordnung, die nicht darstellbar wäre, schreibt der Bundesminister an seine Ressortkollegen auf Länderebene: „Damit würde den Kostenträgern, insbesondere der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, sowie der Beihilfe, bis zum Jahr 2014 über die im Gesetz bereits vorgesehenen rund 630 Millionen Euro weitere finanzielle Belastungen von über drei Milliarden Euro aufgebürdet werden.“

Die Forderungen erweckten zudem den Eindruck, als solle damit der seit Jahren beklagte Investitionsstau kompensiert und eine schleichende Einführung der Monistik eingeführt werden, mutmaßt Bahr und droht unverhohlen: „Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat muss die Bundesregierung deshalb in Erwägung ziehen, auf das Gesetz insgesamt zu verzichten.“

Käme es tatsächlich soweit, müssten die Krankenhäuser bis auf weiteres auf die fest eingeplante Finanzspritze zum Teilausgleich der Tarifkostensteigerungen im Jahr 2012 in Höhe von 280 Millionen verzichten. Der Präsident der Deutschen Krankenhaus­gesell­schaft, Alfred Dänzer, appellierte deshalb bereits an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, „den von allen Beteiligten als unbestritten anerkannten Finanzierungsbedarf der Krankenhäuser über das Gesetzgebungsverfahren jetzt nicht in Frage zu stellen und die notwendige schnelle Umsetzung nicht zu verzögern“.

Zwar haben auch die Bundesländer kein Interesse daran, dass „ihren“ Krankenhäusern die Tarifhilfe bis auf weiteres vorenthalten bleibt, sie wollen sich aber auch nicht vom Bundesminister „erpressen“ lassen, wie hinter vorgehaltener Hand von Ländervertretern zu hören ist. In dieser Frage gebe es weitgehende Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg. © JF/aerzteblatt.de

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