Ärzteschaft
Krankenkasse erstattet Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen
Donnerstag, 5. Juli 2012
Hamburg – Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) zahlt als erste gesetzliche Krankenversicherung ihren Mitgliedern die Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen zurück. Ein HEK-Sprecher bestätigte am Donnerstag in Hamburg auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung vom Freitag.
Rückwirkend zum 1. Januar 2012 wolle die HEK ihren Versicherten die zehn Euro pro Quartal im Rahmen eines Bonusprogramms erstatten. Damit verzichte die Kasse jährlich auf Einnahmen von etwa 2,5 Millionen Euro zugunsten der rund 400.000 Versicherten.
Einzige Bedingung sei, dass die Versicherten die jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, sagte der Sprecher. Dies gelte jedoch nur für Zahnärzte, weil für andere Ärzte ein solches Programm aufgrund der hohen Kosten nicht machbar sei. © dapd/aerzteblatt.de

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