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Ärzteschaft

KBV legt ersten Honorarbericht vor

Montag, 9. Juli 2012

dpa

Berlin – Der durchschnittliche Honorarumsatz der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ist im ersten Halbjahr 2011 um drei Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 102.000 Euro gestiegen. Nach Abzug der Betriebsausgaben von durchschnittlich 51,6 Prozent, der Steuerzahlungen (30,9 Prozent) und der Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge betrug das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Kassenärzte 5.442 Euro. Das geht aus dem ersten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, den die Spitzenorganisation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten jetzt vorlegte.

Der Honorarumsatz beinhaltet sämtliche Honorare für die Behandlung der gesetzlich Krankenversicherten, jedoch keine Vergütungsanteile aus den sogenannten Selektiv­verträgen zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen, wie etwa die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung. Abgebildet sind nur Praxen von zugelassenen Ärzten. Ambulante Leistungen, die von ermächtigten Krankenhausärzten oder Institutionen erbracht wurden, sind nicht in den Bericht eingeflossen.

Bundesweit betrachtet können die Abrechnungsgruppen Nervenheilkunde (+ 13,5 Prozent) und Neurologie (+ 8,7 Prozent)die größten Honorarzuwächse verzeichnen. Honorarverluste mussten hingegen die Fachärzte für Anästhesiologie (- 4,1 Prozent), Gynäkologie (- 3,2 Prozent), Urologie (- 2,0 Prozent) und Orthopädie (- 0,5 Prozent) hinnehmen. Für die hausärztliche Versorgung insgesamt weist der Bericht einen Honorarzuwachs je Arzt um 7,7 Prozent aus.

Dabei gibt es in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen  allerdings deutliche Unterschiede, die unter anderem auf ausgleichpflichtige Überzahlungen in Vorquartalen zurückzuführen sind. Im fachärztlichen Versorgungsbereich kam es im ersten Halbjahr 2011 zu einem Honorarrückgang von 0,7 Prozent. Dem Bericht zufolge sind hierfür die zunehmende Zahl der angestellten Ärzte in den Facharztpraxen und die abnehmende Zahl der zugelassenen Ärzte ausschlaggebend.

Der Honorarbericht der KBV schlüsselt die Entwick­lungen in allen Kassenärztlichen Vereinigungen auf und stellt Honorarumsätze und Überschüsse gegenüber. Er erläutert zudem, wie die Honorierung der niederge­lassenen Ärzte geregelt ist und zeigt in einem geson­derten Abschnitt den „Weg vom Honorarumsatz zum Nettoeinkommen“ auf. Danach beläuft sich das verfüg­bare Nettoeinkommen der niedergelassenen Ärzte durchschnittlich auf 23,5 Prozent des Honorarumsatzes.

Mit dem Honorarbericht will die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Vergütungs­situation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten transparent machen. KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler dazu: „Anhand von nachprüfbaren Zahlen und Fakten wollen wir Klarheit schaffen und Vergleichbarkeit herstellen.“

Die KBV erfüllt damit auch einen gesetzlichen Auftrag, der in Paragraph 87c des SGB V seit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz verankert ist. Der Gesetzgeber verpflichtet die KBV damit, für jedes Quartal– zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums – einen Honorarbericht zu veröffentlichen. © JM/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #78625
nogga
am Dienstag, 31. Juli 2012, 14:38

@mkohlhaas Man muss nicht Arzt in Deutschland sein...

sollte es besser heissen. Ich habe bereits vor 10 Jahren das Land verlassen nach einem Arzneimittelregress in Höhe von damals 90.000,- DM.
Avatar #103574
mkohlhaas
am Dienstag, 31. Juli 2012, 12:59

Man muss nicht Arzt sein

@ Thelber
Es zwingt sie niemand eine Praxis zu betreiben.
Sie können sich auch irgendeinen anderen Job suchen bei dem sie mehr verdienen.


Avatar #98372
Thelber
am Mittwoch, 11. Juli 2012, 23:51

Daten aus 2008 werden hoch gerechnet !!

Ich lese im oben verlinkten Honorarbericht der KBV weiter ... Dort ist auf S 58 zu lesen:
- - - - - - - - - - - - - - - - Zitatbeginn - - - - - - - - - - - - - - - -
1.2 Überschuss
Eine Möglichkeit zur Berechnung des Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist folgende Formel:
Für die Berechnungen der Überschüsse aus ver­tragsärztlicher Tätigkeit für das 1. Halbjahr 2010 und das 1. Halbjahr 2011 wurden die Kostensätze des Jahres 2008 verwendet. Zu methodischen Frage­stellungen wird auf das ZI-Praxis-Panel verwiesen.

Überschuss aus GKV = Kostensatz in Prozent x Honorarumsatz aus GKV-Tätigkeit

Grundlage für die zu berücksichtigenden Kostensät­ze ist das ZI-Praxis-Panel (ZiPP)[2]. Die Erhebung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versor­gung in Deutschland untersucht die Kosten- und Versorgungsstrukturen in Praxen der niedergelasse­nen ärztlichen und psychotherapeutischen Versor­gung. Die erste Erhebungswelle fand 2010 statt und umfasste die Berichtsjahre 2006, 2007 und 2008. Für die Berechnungen der Überschüsse aus ver­tragsärztlicher Tätigkeit für das 1. Halbjahr 2010 und das 1. Halbjahr 2011 wurden die Kostensätze des Jahres 2008 verwendet. Zu methodischen Frage­stellungen wird auf das ZI-Praxis-Panel verwiesen.
- - - - - - - - - - - - - - - - Zitatende - - - - - - - - - - - - - - - -

!!! Und mir stehen die Haare zu Berge !!!

Die Kostensätze werden aus Erhebungen der Jahre 2008 (!!!) berechnet.
Und zur Qualität siehe http://www.kbv.de/25623.html
Da gehen mir gleich noch einmal der Hut hoch: "Die KBV benötigt die Daten für Honorarverhandlungen". Aber diese macht doch meine Landesvertretung ?!? Und hier werden Daten benutzt und veröffentlicht, die die befragten Kollegen alleine in der Annahme abgaben, sie diene den Honorarverhandlung. Also meines Erachtens ein klarer Vertrauensbruch - ob nun justitiabel oder auch nicht !!!
Avatar #98372
Thelber
am Mittwoch, 11. Juli 2012, 23:36

Man kann auch einiges schön rechnen !!

Interessant sind doch bitte nicht die Umsätze der Praxen !! Was zählt das ist doch viel eher das zu versteuernde Einkommen je Arzt.

Das hat ganz sicher nicht die KBV - eher die Ärztekammer oder die Versorgungswerke. Denn diese verfügen neuerdings ja nicht mehr über Pi mal Daumen von den Kollegen angegebene Zahlen, sondern über valide Werte aus Steuererklärung bzw. Bestätigungen des Steuerberaters. einmal musste ich in Baden-Württ. auch eine Kopie des Steuerbescheides mit schicken ...

Und manches wie z.B. oft genug der zusätzliche eigene PKW ist nur teilweise steuerlich geltend zu machen - aber bitte, ich spare nicht die Kosten des PKW an der Steuer, sondern ich muss nur auf die Kosten des PKW teilweise keine Steuer bezahlen !! Da geht immer noch etwas aus der eigenen Tasche drauf !!

Ohne eigene Praxis könnte ich ganz locker auf einen eigenen PKW verzichten und die Beine, das Fahrrad oder den ÖPNV benutzen.
Avatar #104249
Senbuddy
am Dienstag, 10. Juli 2012, 00:27

@ Thelber: Unterschied Umsatz zu Gewinn

Das ist das grosse Problem: Dass von Angestellten und Beamten oft nicht zwischen Umsatz und Gewinn von Selbständigen unterschieden wird.

Es werden immer nur die ach so gigantischen Honorare gesehen. Kosten werden dagegen im günstigsten Fall als Privatvergnügen, in vielen anderen Fällen aber auch als "eine Art halblegaler Steuerbetrug" angesehen.

So kann es einem durchaus passieren, dass in Unterhaltsverfahren von verbeamteten Familienrichtern gefragt wird, wozu man denn "so hohe Personalkosten" habe. Und die logsiche Antwort "um die angegeben Einnahmen zu erzielen" löst dann lediglich ungläubiges Nicht - Verstehen aus.

Viele Grüße
S.
Avatar #98372
Thelber
am Montag, 9. Juli 2012, 21:37

Umsatz ist aber bitte kein Bargeld in der Tasche !!

Von diesem "UMSATZ" müssen die Praxis-Miete, die Mitarbeiterinnen mit ihren Sozial- & Steurabgaben, die Gerätschaften, der Hausbesuchs-PKW etc. alles auch erste einmal finanziert werden. Deutlich weniger als die Hälfte bleiben dann übrig. Und davon gehen dann auch noch meine "Sozialabgaben" wie Ärzteversorgung, Krankenversicherung für meine Familie, Lebensversicherung für Praxisdarlehen, Krankenversicherung, Praxisausfallversicherung etc. ab.

Mein Bruder ist Oberarzt an der Klinik - er hat keinerlei Praxisrisiko ....
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