Ärzteschaft
Psychotherapeuten verdienen 50 Prozent weniger als somatisch tätige Ärzte
Montag, 9. Juli 2012
Berlin – Ambulant tätige ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten liegen am untersten Ende der Einkommenskala aller Arztgruppen. Darauf weist die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPTV) anlässlich des Honorarberichts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hin. Der aktuelle Bericht bildet die Honorarentwicklungen des 1. Halbjahres 2011 im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr im regionalen Vergleich ab. Sonderthema dieses ersten Berichts ist die Ermittlung des vertragsärztlichen Nettoeinkommens aus dem Honorarumsatz.
Danach erwirtschaftete ein niedergelassener somatisch tätiger Arzt in den ersten sechs Monaten 2011 im Durchschnitt einen Überschuss von 49.345 Euro, ein Psychotherapeut dagegen nur knapp mehr als die Hälfte, nämlich 25 654 Euro. Während die Überschüsse der Ärzte vom 1. Halbjahr 2010 bis zum 1. Halbjahr 2011 um drei Prozent gestiegen sind, sind sie bei den Psychotherapeuten um 0,4 Prozent gefallen.
Für den DPTV-Vorsitzenden Dieter Best ist dies „ein Ausdruck dafür, dass Psychotherapie sowie die gesamte sprechende Medizin gegenüber der somatischen Medizin stark benachteiligt ist“. Die vergleichsweise geringen Einkommen der Psychotherapeuten würden zudem nicht durch Privatbehandlungen kompensiert, so Best mit Hinweis auf eine Studie des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), das sogenannte ZI-Praxis-Pannel vom 9. März. Privat abgerechnete Leistungen liegen danach bei den Psychotherapeuten bei etwa der Hälfte des Anteils der anderen Arztgruppen.
Die Erklärung der KBV, dass der Grund für die Einkommensunterschiede zwischen Psychotherapeuten und somatisch tätigen Ärzten vermutlich in unterdurchschnittlichen Arbeitszeiten der Psychotherapeuten liege, weist die DPTV zurück, ebenfalls mit Hinweis auf das ZI-Praxis-Pannel.
Danach liegen die Arbeitszeiten der Psychotherapeuten mit 47 Wochenstunden nur zehn Prozent unter denen aller anderen Arztgruppen (52 Wochenstunden). Dieser relativ kleine Unterschied erkläre bei weitem nicht, dass somatisch tätige Ärzte nach Abzug der Kosten fast 50 Prozent mehr verdienen.
Das Bundessozialgericht habe in mehreren Urteilen zum Schutz der Psychotherapie ein Mindesthonorar festgelegt, erklärte Honorarexperte Best weiter. Damit müsse ein Psychotherapeut bei maximalem Arbeitseinsatz mindestens ein durchschnittliches Einkommen vergleichbarer Facharztgruppen erzielen können. „Die neuesten Zahlen zeigen klar, dass die Psychotherapeuten dieses Ziel nicht im Entferntesten erreichen können, es sei denn, sie würden ihre Arbeitszeiten verdoppeln“, kritisierte Best. © pb/aerzteblatt.de

Psychotherapeutenhonorare
Beide Urteile des Bundessozialgerichtes haben nur teilweise etwas genutzt weil sie unzulässigerweise nur auf die gutachtenspflichtigen anstatt auf alle zeitgebundenen Leistungen bezogen werden. So konnte das erste und richtungsweisende Urteil nicht als Richtschnur für die Honorargerechtigkeit zur Anwendung kommen. Als solches würden esauch anderen Arztgruppen zugute kommen. Die Einengung auf das 10-Pfennige -Denken hat nur geschadet, der grundsätzliche Gedanke würde wohl nie wirklich verstanden.
pw

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