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Politik

Krankenkassen und Hebammen einigen sich auf Ausgleichszahlungen

Dienstag, 10. Juli 2012

Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich mit dem Verband der Hebammen auf Ausgleichszahlungen für freiberufliche Geburtshelferinnen geeinigt. Künftig werden die Kostenerhöhungen durch steigende Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen am Dienstag in Berlin mit. Demnach bekommt durch die Neuregelung eine freiberufliche Hebamme bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus 25,60 Euro zusätzlich und bei einer Hausgeburt 78 Euro mehr. Damit erhöhten sich den Angaben zufolge die Ausgaben der Krankenkassen um rund 1,7 Million Euro pro Jahr. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2012.

Keinen Kompromiss gibt es dagegen bislang bei den Vergütungen. Eine von den Kassen angebotene Honorarsteigerung um mehr als zehn Prozent lehnten die Hebammen-Verbände als zu gering ab. Der Deutsche Hebammen-Verband (DHV) fordert eine Anhebung des Stundenlohnes von derzeit knapp 7,50 Euro auf 10,00 Euro, was etwa einem Plus von 30 Prozent entspricht.

An der „seit Jahren völlig unbefriedigenden Vergütungssituation" der Hebammen habe sich noch nichts geändert, erklärten der DHV, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) und das Netzwerk der Geburtshäuser. Die Verbände wollen nun die Schiedsstelle anrufen, um doch noch einen Kompromiss zu finden.

In Deutschland gibt es schätzungsweise rund 18.000 Hebammen. Nur ein Teil davon ist fest angestellt, etwa in Kliniken. 60 Prozent arbeiten freiberuflich, wobei das Gros gar keine Geburten mehr betreut. Viele bieten nur noch Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbett-Betreuung für Frauen an. Nur rund 3000 Frauen leisten noch aktiv Geburtshilfe. © dapd/afp/aerzteblatt.de

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