Ärzteschaft
Neuer Vertrag für Augen-Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern
Dienstag, 10. Juli 2012
Dortmund – Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kleinkindern haben die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in einem neuen Vertrag vereinbart. Das Vorsorgeangebot richtet sich an alle bei der TK versicherten Kinder vom 31. Lebensmonat bis zum 42. Lebensmonat und umfasst eine ausführliche Anamnese, eine Sehschärfenmessung sowie eine Refraktionsbestimmung.
Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Westfalen-Lippe sind zugelassen, eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Die Ärzte erhalten für die Untersuchung 20 Euro zusätzliche Vergütung. Sie verpflichten sich, den Termin innerhalb von sieben Werktagen zu vergeben.
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„Oft wird die im frühen Kindesalter entstehende Amblyopie nicht rechtzeitig festgestellt. Eine Störung des Sehens führt aber dazu, dass die Augen keine optimale Sehfähigkeit mehr erlernen können“, sagte der der zweite Vorsitzende der KV, Gerhard Nordmann. Er betonte, je früher eine solche Sehminderung erkannt werde, desto besser seien die Behandlungsmöglichkeiten.
„Mit dem neuen Vertrag leisten wir einen wichtigen und aktiven Beitrag für die Kindesgesundheit in Westfalen-Lippe“, sagte der Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Günter van Aalst. © hil/aerzteblatt.de

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