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Ärzteschaft

KBV konkretisiert Vorgaben für Arzneiverordnungs­programme

Dienstag, 10. Juli 2012

Berlin – Auf die Vorgaben für Arzneiverordnungsprogramme in der Praxissoftware hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund ist das Arznei­mittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) von 2006: Es schreibt vor, dass Arztpraxen nur noch Softwareprodukte nutzen dürfen, die eine manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleisten.

Aufgrund dieses gesetzlichen Auftrags und im Sinne der niedergelassenen Ärzte hatten die KBV und der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) entsprechende Vorgaben für Softwarehäuser gemacht und diese jetzt noch einmal konkretisiert. Die KBV prüft die Arzneiverordnungssoftware nach diesen Vorgaben und übernimmt deren Zertifizierung.

„Die aktualisierte Arzneiverordnungssoftware soll das manipulationsfreie Verschreiben von Arzneimitteln ermöglichen und Ärzten dadurch mehr Schutz vor Regressen bieten. Sie soll den eingespielten Workflow bei Hinweistexten zum Beispiel zur Arzneimittel-Richtlinie in den Praxen nicht beeinflussen“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Köhler.

Die neuen Konkretisierungen sollen Ärzte von verfälschten Preisvergleichslisten, Pop-ups mit indikationsbezogener Werbung und automatischen Häkchen bei Aut-idem verschonen. Werbung dürfe nicht vom Verordnungsvorgang ablenken, betonte Köhler, außerdem seien Aut-idem-Einstellungen nur noch in bestimmten Fällen erlaubt. © hil/aerzteblatt.de

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