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Ärzteschaft

Hautärzte wehren sich gegen IGeL-Vorwürfe

Mittwoch, 11. Juli 2012

Berlin – Gegen Vorwürfe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wehrt sich der Berufsverband der Deutschen Dermatologen. Dabei geht es um eine soge­nannte dermatoskopische Hautuntersuchung mit einem Auflichtmikroskop. Die Vorwürfe wurden unter anderem über den soge­nannten IGeL-Monitor verbreitet, einem Online-Portal zu Selbstzahlerleistungen.

„Viele Hautärzte bieten eine spezielle Lupenuntersuchung, eine sogenannte Dermatos­kopie, zur Früherkennung von Hautkrebs als IGeL an. Der IGeL-Monitor sieht dafür keine Basis“, so der MDK in einer Stellungnahme vom 5. Juli. „Die Darstellung des MDK-IGeL-Monitors stellt eine Desinformation zum Schaden der gesetzlich Krankenversicherten dar, die fatal an das Strickmuster erinnert, mit dem eine Reihe von Krankenkassen vor Einführung des Hautkrebsscreenings als Krankenkassenleistung die Hautkrebsvor­sorgeuntersuchung bei Dermatologen über viele Jahre als IGel diffamiert haben“, sagte der Präsident des Berufsverbandes, Michael Reusch.

In den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung hätten sich die Verhandlungsführer der Krankenkassen mit wechselnden Argumenten stets geweigert, eine Regelung zu treffen, die über eine reine Blickdiagnostik hinausgehe. „Das Gegenargument vonseiten der maßgeblichen Krankenkassenvertreter lautete stets: zu aufwendig und zu teuer“, so Reusch.

Er betonte, die Untersuchung mit dem Dermatoskop sei keineswegs entbehrlich, wie im IGeL-Monitor behauptet. Sie ermögliche eine genauere Untersuchung und mache viele Biopsien überflüssig. Die Dermatoskopie sei deshalb auch in die deutsche S3-Leitlinie zur Hautkrebsbehandlung aufgenommen worden.

Laut dem Berufsverband vergüten zahlreiche Krankenkassen die Leistung gesondert, unter anderem die AOK, die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse, die Innungskrankenkassen, die Knappschaft sowie zahlreiche Betriebskassen. In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebe es eine Ziffer, nach der diese Leistung heute für jeden Bundesbürger als privatmedizinische Leistung zu einem Preis von rund 16 Euro zur Verfügung stehe.

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen bedauert die „vom MDK einseitig betriebene Eskalation des seit Jahren ungelösten Konflikts“. Er habe damit das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt unnötig und in einer unverantwortlichen Weise belastet, so der Verband. © hil/aerzteblatt.de

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