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Politik

SPD und Grüne wollen gesetzliche Straffreiheit für Beschneidung

Donnerstag, 12. Juli 2012

Berlin – Nach dem Kölner Beschneidungsurteil mehren sich die Forderungen nach gesetzlich verankerter Straffreiheit für Beschneidungen von Jungen. Politikerinnen von SPD und Grünen sprachen sich am Donnerstag dafür aus, die Möglichkeiten für entsprechende gesetzliche Regelungen auszuloten und so Rechtssicherheit für Muslime und Juden herzustellen.

Die SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht vertrat die Auffassung, die Debatte müsse „dringend“ versachlicht werden. Das Kölner Urteil habe „keinerlei bindende Wirkung und müsste erst höchstrichterlich in Karlsruhe bestätigt werden“. Niemand wolle in Deutschland ernsthaft die Religionsfreiheit beschränken. Eine gesetzliche Regelung müsse die „tradierten religiösen Rituale“ dahingehend schützen, dass die Ausübung dieser Praktiken straffrei bleiben könne. Lambrecht fügte hinzu, hilfreich sei „in solch zentralen Fragen der Grundrechte eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht“.

Auch die Grünen streben nach den Worten ihrer Fraktionschefin Renate Künast eine Gesetzesregelung für die Zulassung von religiös begründeten Beschneidungen an. „Wir wollen nach der Sommerpause zusammen mit Fachleuten und Verbänden diskutieren, ob es einen Weg gibt, dieses Problem gesetzlich zu regeln und Rechtssicherheit für Juden und Muslime zu schaffen“, sagte Künast der Welt vom Freitag.

Ihr gehe es darum, in Abwägung von drei Grundrechten – körperliche Unversehrtheit des Kindes, elterliches Sorgerecht und Religionsfreiheit – „einen Weg zu finden, bei dem die Beschneidung nicht bestraft wird“.  

Orthodoxe Rabbiner aus Europa riefen derweil die jüdischen Gemeinden hierzulande auf, an der Praxis der rituellen Beschneidung festzuhalten. Gemeinden und Eltern sollten „nicht auf eine Änderung der richterlichen Entscheidung warten“, sagte der Präsident der Europäischen Rabbiner-Konferenz, Pinchas Goldschmidt, bei einem Treffen der Konferenz in Berlin zum Thema Beschneidungen. Sollte das Kölner Urteil in Gesetzesform gegossen werden, würde dies bedeuten, dass es für einen großen Teil der jüdischen Gemeinden „keine Zukunft in Deutschland“ geben werde, sagte Goldschmidt.  

Das Kölner Landgericht hatte in seiner umstrittenen Entscheidung befunden, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei eine strafbare Körperverletzung. Daran ändere auch eine Einwilligung der Eltern nichts, da eine solche Zustimmung nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die im Islam und im Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. © kna/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #69374
kschlensog
am Sonntag, 15. Juli 2012, 08:46

Religionsfreiheit?

"Eine gesetzliche Regelung müsse die „tradierten religiösen Rituale“ dahingehend schützen, dass die Ausübung dieser Praktiken straffrei bleiben könne."

Soll das nach Ansicht der betreffenden Leute dann tatsächlich für alle Religionen gelten - sollen also auch Menschenopfer, Teufelsaustreibungen und weiß-ich-nicht-was, was vielleicht in irgendwelchen anderen Religionen üblich ist/wäre, als "tradierte religiöse Rituale" gesetzlichen Schutz erfahren?
Mit welcher Begründung würde man so etwas dann noch einem eingewanderten Medizinmann aus Werweißwo noch versagen können - damit, dass er leider die falsche Religion hat?
Avatar #87626
bach
am Freitag, 13. Juli 2012, 19:56

Die rituelle Beschneidung

eines wehrlosen und wachen Neugeborenen ist grausam und entspricht der strafbaren Körperverletzung genau so wie alle Missbrauchsfälle, die aus kirchlichen Kreisen der Öffentlichkeit bekannt wurden. Erstaunlich ist es daher, dass die Bischofskonferenz diese schmerzhafte rituelle Beschneidung befürwortet. Auch Christen in Deutschland pflegten mal ein Brauchtum, nämlich die Hexenverbrennung ( um den Teufel auszutreiben) bis ins 18.Jahrhundert, Foltermethoden gehören abgeschafft!
Avatar #87626
bach
am Freitag, 13. Juli 2012, 19:41

Unter Genitalverstümmelung

versteht und erklärt wikipedia seit dem 12.07. 2012- wohl aus aktuellem Anlass- nur noch Beschneidungen an den weiblichen Genitalien. Zuvor galt diese Definition für beiderlei Geschlechtsorgane. Interessant ist die Diskussion über dieses Lemma. Ein sami aldeeb sagt zur Genitalverstümmelung:

„Es gibt keine stichhaltige Rechtfertigung für den Unterschied, der zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung gemacht wird. Ich verurteile die Haltung internationaler und Nichtregierungsorganisationen, die den einen Beschneidungstyp vom anderen trennen, so der männlichen Beschneidung Legitimität geben. Ich verurteile auch die diskriminierende Einstellung jener westlicher Staaten, die zwar Gesetze gegen weibliche Beschneidung verabschiedet haben, nicht aber gegen männliche Beschneidung, weil sie fürchten, dass sie für antisemitisch gehalten werden.“

Dem kann ich mich nur anschließen!
Avatar #107356
w.strecker
am Freitag, 13. Juli 2012, 14:58

Missbrauch der Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit kann niemals eine Missachtung der körperlichen Unversehrtheit
eines hilflosen Kindes rechtfertigen.
Avatar #107994
Adolar
am Freitag, 13. Juli 2012, 13:52

GG ändern wegen Pimmel?

Das ist ja absurd. Gibts solche "Gesetze" in anderen Staaten? Es geht ja nicht um Straffreiheit, dann wäre es ja weiter ein Rechtsbruch, der halt nicht geahndet wird.
Die Antivorhautsteinzeitreligionen müßten eine gesetzliche Sonderregelung haben. Mit dem gleichen Recht auf irgendwelchen Schwachsinn könnte jeder andere Verein auch kommen - das geht auf keinen Fall.
Das politische Geschrei der orthodoxen Rabbis sollte man nicht so ernst nehmen, möglicherweise sehen sie ihr Geschäft bedroht. Religion findet weiterhin im Kopf statt, nicht im Glied.
.
Avatar #88255
doc.nemo
am Freitag, 13. Juli 2012, 08:28

Rechtssicherheit können sie haben

SPD und Grüne wollen Rechtssicherheit für jüdische und islamische Glaubensgemeinschaften? Die können sie haben - man muss die religiös motivierte Beschneidung lediglich gesetzlich verbieten, dann ist die Rechtslage für alle klar.

Aber keine Sorge, das Bundesverfassungsgericht wird erneut klarmachen, dass es jeden noch so vagen Anschein auf vermutete antisemitische Tendenzen in Deutschland nicht zulassen wird. Da müssen dann auch schon mal andere Grundrechte dran glauben.
Avatar #104249
Senbuddy
am Freitag, 13. Juli 2012, 01:01

Sind grüne Mädchen und Jungen unterschiedlich?

Gerade im Februar dieses Jahres kam eine Gesetzesinitiative von den Grünen, dass Beschneidungen von Mädchen eine "schwere Körperverletzung" sein sollten, und dass "Genitalverstümmeleung" eingedöämmt werden solle.

Und jetzt will Frau Künast das gleiche bei Jungen straffrei lassen ? Als "religiös begründete" Eigenheit ?

Wie schräg ist das denn ? Bei Jungen darf man und bei Mädchen nicht ? Man will lieber nicht unterstellen, dass da ein falsch verstandener Feminismus dahinter stecken könnte....


Es könnte aber auch wie bei Nehberg sein:
Der hat in der islamischen Welt Großes geleistet, indem er es mit seiner Target - Organistion geschafft hat, dass die Beschneidung von Mädchen in weiten Teilen Afrikas geächtet wurde.

Bei ihm war es allerdings auch so, dass sich zu Beginn seiner Arbeit keiner für ihn einsetzen wollte. Er kriegte keine Spenden und man riet ihm immer nur ab, weiter zu machen und "religiöse Sitten" verändern zu wollen. Erst als sich Erfolge einstellten und er diverse hohe islamische Geistliche überzeugt hatte, konnte er sich vor Sponsoren kaum retten. Und auf einmal waren ja sowieso "alle schon immer für die Abschaffung gewesen"....

So ist es hier vermutlich auch. Man traut sich bei SPD und Grünen vor lauter "Um-jeden-Preis-Freundschaft-zu-anderen-Kulturen-halten" und "auf-keinen-Fall-als-antisemitisch-gelten-wollen" nicht mal, zu seinen eigenen Überzeugungen (siehe Gesetzesentwurf vom Februar) zu stehen. Und nennt das Ganze dann Religionsfreiheit.

Das ist traurig !

Vielleicht braucht es hierzulande mal etwas ähnliches. Vielleicht braucht es mal einen konsequenten "Überzeugungstäter" wie Nehberg. Einen, der es schafft, die Meinung zu Beschenidungen auch bei Jungen umzudrehen. Und zwar bei den "Tätern" und den Geistlichen. Und vor allem bei solchen scheinheiligen "Unterscheidern" zwischen Mädchen und Jungen.

Aber nein, die würden ihr Fähnlein dann ja sowieso gleich wieder in den Wind hängen. Und wären dann "schon immer dagegen gewesen". Man wird es erleben.

Viele Grüße
S.
Avatar #42109
Bambach
am Donnerstag, 12. Juli 2012, 20:18

Schwierige Güterabwegung

Formal erfüllt eine Beschneidung in jedem Fall die Kriterien unserer Definition von Körperverletzung. Dieses Gesetzeslage "um des Friedens willen" nun zu verändern würde beträchtliche andere Probleme nach sich ziehen. Wie würde es dann eine Abgrenzung gegenüber der ebenfalls durch Eltern aus religiösen oder auch anderen Motiven heraus praktizierten, bzw. veranlassten kleinen und großen Beschneidung von Mädchen erfolgen? Diese werden nun definitiv für ihr ganzes Leben zumindest nach unserer Vorstellung verkrüppelt.
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