Politik
Fraktionen: Gesetzentwurf zu Beschneidungen möglichst im Herbst
Dienstag, 17. Juli 2012
Berlin – Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Bundestagsfraktionen rasch einen Gesetzentwurf zum Thema Beschneidungen auf den Weg bringen. In einer ersten Fassung eines fraktionsübergreifenden Entschließungsantrags wird die Bundesregierung aufgefordert, möglichst im Herbst einen entsprechenden Entwurf vorzulegen, wie am Dienstag aus Parlamentskreisen erfuhr.
Die fraktionsübergreifende Initiative wurde am Dienstag noch abgestimmt. Der Bundestag soll am Donnerstag darüber entscheiden. Bei den Grünen wurde betont, dass eine endgültige Entscheidung der Fraktion zu dem Entschließungsantrag noch ausstehe. Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck sagte dem Tagesspiegel vom Mittwoch, er werde seiner Fraktion empfehlen, eine gemeinsame Resolution mitzutragen, „sofern der Text vernünftig ist”. Der SPD-Rechtsexperte Burkhard Lischka sagte der Zeitung Welt vom Mittwoch: „Ich sehe gute Chancen, dass es zu einem interfraktionellen Entschließungsantrag kommt."
Ein Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion sagte mit Blick auf den geplanten Entschließungsantrag, die Fraktion habe sich noch kein Urteil gebildet. Die Abgeordneten würden in der für Donnerstagvormittag angesetzten Fraktionssitzung über das Thema beraten.
Nach Informationen des Tagesspiegel enthält die Resolution neben der Botschaft, dass hierzulande auch künftig Beschneidungen an Jungen möglich und straffrei sein sollten, einen Passus gegen die Genitalverstümmelung von Mädchen, die weiterhin mit aller Kraft bekämpft werden müsse. Die Resolution sei „auf gutem Wege”, sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen der Zeitung. Der Rechtsausschuss wolle sich am Mittwochabend erstmals mit der komplexen Materie einer gesetzlichen Regelung befassen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am Montag Erwartungen an eine rasche gesetzliche Regelung religiöser Beschneidungen gedämpft. Ein solches Gesetz bedürfe intensiver Vorbereitung, so die Ministerin. Die Bundesregierung prüfe eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz.
Regierungssprecher Steffen Seibert hatte zugleich betont, dass die Bundesregierung „intensiv auf eine zügige Lösung” hinarbeite. Die Beschneidung aus religiösen Gründen, wie sie etwa im Judentum praktiziert wird, müsse straffrei bleiben.
Ausgelöst wurde die Debatte durch ein Urteil des Kölner Landgerichts. Das Gericht hatte die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Das für andere Gerichte nicht verbindliche Urteil stieß vor allem bei islamischen und jüdischen Verbänden in In- und Ausland auf scharfe Kritik.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) betonte dagegen das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Beschneidungen könnten „auch zu lebenslangen körperlichen und vor allem seelischen Verletzungen führen”, erklärte Verbandspräsident Wolfram Hartmann am Dienstag in Köln.
„Für die Politik scheint der Rechtsfrieden mehr zu zählen als das persönliche Trauma", fügte er hinzu. „Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.” © afp/aerzteblatt.de

@ Schwabius
Das extrem seltene Peniskarzinom, das sich durch einfachste hygienische Maßnahmen vermeiden läßt? Die Übertragung v. Papillomaviren, die erst i.R. sexueller Aktivitäten eine Rolle spielen könnte, also nicht bei Kleinkindern? Es geht hier um Kinder, Kollege (?)!
Ich bin geschockt, wie die Politik unter Beifall der meisten Medien in unreflektierter Eile einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Kindern in ein Gesetz gießen wollen. Offenbar ist die Feigheit Bestandteil unserer politischen Kultur geworden. Was ist eigentlich mit unseren Standesverbänden,Kinderärzten, Urologen?

Keine Hoffnung in das BVG setzen

Abstoßend

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