Ärzteschaft
Hartmannbund warnt vor geplantem Notfallsanitäter-Gesetz
Donnerstag, 19. Juli 2012
Berlin – Der Hartmannbund hat den Referentenentwurf für das neue Notfallsanitäter-Gesetz angegriffen. Hauptkritikpunkt ist die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Nicht-Ärzte. Insbesondere die eigenständige Durchführung invasiver Maßnahmen wäre aus Sicht des Verbandes ein gefährlicher Dammbruch.
„Damit würden erstmals einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf hochspezifische ärztliche, mithin heilkundliche Aufgaben im Sinne einer Substitution übertragen“, sagte Thomas Lipp aus dem HB-Vorstand. Ein Gesetzesentwurf, der im Bereich der Rettung Qualifikation aufweiche, irritiere besonders in Zeiten, in denen auf der anderen Seite intensiv ein Patientenrechteschutzgesetz zum Schutz von Patienten vor einem vermeintlichen ärztlichen Fehlverhalten diskutiert werde, so Lipp. Dies sei „völlig unverständlich“.
Lipp wies darauf hin, dass selbst Ärzte nach dem Medizinstudium und dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin manche dieser Maßnahmen nicht vornehmen dürften, sondern dafür eine gesonderte Zusatzfortbildung „Invasive Notfalltechniken“ absolvieren müssten. Mit einem Gesetz, dass eine solche Aufgabenübertragung an den Notfallsanitäter „en passant mit dessen beruflicher Qualifikation und entsprechenden Kompetenzen“ begründe, sei es nicht getan, betonte das HB-Vorstandsmitglied. © hil/aerzteblatt.de

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