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Ärzteschaft

Rechtliche Grauzone bei unter Betreuung stehenden Patienten

Montag, 23. Juli 2012

Berlin – Eine rechtliche Grauzone bei der Versorgung von Patienten, die unter Betreuung stehen, hat der Hartmannbund (HB) kritisiert. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Klaus Reinhardt.

Für den behandelnden Arzt müsse zweifelsfrei und praktikabel geregelt sein, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukomme. Reinhardt betonte, es sei zwingend, diese Fragen noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Patienten­rechtegesetz zu klären.

„Bei der vermeintlich so einfachen Bestimmung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten treten in der täglichen Praxis Tausende Grenzfälle auf“, sagte der HB-Vorsitzende. Es sei inkonsequent und inakzeptabel, Ärzte aufzufordern, die Einwilligungsfähigkeit der Patienten zu bestimmen, ihnen aber als Grundlage dafür nur schwammige Rechts­begriffe an die Hand zu geben.

Anlass der HB-Kritik ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni, wonach die Zwangsbehandlung von unter Betreuung stehenden Patienten keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat (BGH XII ZB 99/12, XII ZB 130/12). © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #103574
mkohlhaas
am Freitag, 31. August 2012, 03:33

Was soll den daran Heilbehandlung sein ????


http://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/08/29/712/
Avatar #103574
mkohlhaas
am Sonntag, 29. Juli 2012, 17:43

Betreuungsanträge in der Psychiatrie

Beantragung von Betreuungen und Diagnostik in der Psychiatrie
Und hier noch ein Bonbons für alle die nicht wissen wie in der Psychiatrie diagnostiziert wird und auf welcher Basis Betreuungen beantragt werden.
Meine Erfahrung hat mir gezeigt dass diese keine Einzelfälle sind sondern die Regel

http://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/04/11/wunderheilung-in-der-stiftung-tannenhof-remscheid/

Vielleicht kann sich ja mal einer der Psychiater äußern wie so etwas zustande kommt. Aber ohne den Spruch "Fehler passieren immer" o.ä.
Avatar #103574
mkohlhaas
am Samstag, 28. Juli 2012, 12:52

Endlich

Das bei der Bestimmung der Einwilligungsfähigket Tausende Grenzfälle auftreten sollen, fällt dem Vorsitzenden des Hartmannbundes aber sehr früh auf.
Was hat man den bei Grenzfällen die letzten Jahrzehnte gemacht.
Im Zweifel hat man die Menschen mit Neuroleptika gefoltert.
Es war lange überfällig, dass der BGH dem Ganzen endlich ein Ende bereitet hat.
Wer glauben den die Psychiater, dass sie sind, dass sie Menschen gegen Ihren Willen im Gehirnstoffwechsel herumpfuschen können, nichts anderes ist die Behandlung mit Neuroleptika.
Man sollte dieses Konstrukt "Einwillungsfähigkeit" bei Patienten die nicht bewusstlos sind endlich aufgeben.
Was alleinig gelten kann ist der ERKLÄRTE Wille des Patienten, ob dieser nun frei, natürlich oder sonstwas ist.
Im Übrigen gibt es jetzt keine Grauzone, mehr denn der BGH hat sie endlich beseitigt,
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