Ärzteschaft
Rechtliche Grauzone bei unter Betreuung stehenden Patienten
Montag, 23. Juli 2012
Berlin – Eine rechtliche Grauzone bei der Versorgung von Patienten, die unter Betreuung stehen, hat der Hartmannbund (HB) kritisiert. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Klaus Reinhardt.
Für den behandelnden Arzt müsse zweifelsfrei und praktikabel geregelt sein, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukomme. Reinhardt betonte, es sei zwingend, diese Fragen noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Patientenrechtegesetz zu klären.
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„Bei der vermeintlich so einfachen Bestimmung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten treten in der täglichen Praxis Tausende Grenzfälle auf“, sagte der HB-Vorsitzende. Es sei inkonsequent und inakzeptabel, Ärzte aufzufordern, die Einwilligungsfähigkeit der Patienten zu bestimmen, ihnen aber als Grundlage dafür nur schwammige Rechtsbegriffe an die Hand zu geben.
Anlass der HB-Kritik ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni, wonach die Zwangsbehandlung von unter Betreuung stehenden Patienten keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat (BGH XII ZB 99/12, XII ZB 130/12). © hil/aerzteblatt.de

Betreuungsanträge in der Psychiatrie
Und hier noch ein Bonbons für alle die nicht wissen wie in der Psychiatrie diagnostiziert wird und auf welcher Basis Betreuungen beantragt werden.
Meine Erfahrung hat mir gezeigt dass diese keine Einzelfälle sind sondern die Regel
http://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/04/11/wunderheilung-in-der-stiftung-tannenhof-remscheid/
Vielleicht kann sich ja mal einer der Psychiater äußern wie so etwas zustande kommt. Aber ohne den Spruch "Fehler passieren immer" o.ä.

Endlich
Was hat man den bei Grenzfällen die letzten Jahrzehnte gemacht.
Im Zweifel hat man die Menschen mit Neuroleptika gefoltert.
Es war lange überfällig, dass der BGH dem Ganzen endlich ein Ende bereitet hat.
Wer glauben den die Psychiater, dass sie sind, dass sie Menschen gegen Ihren Willen im Gehirnstoffwechsel herumpfuschen können, nichts anderes ist die Behandlung mit Neuroleptika.
Man sollte dieses Konstrukt "Einwillungsfähigkeit" bei Patienten die nicht bewusstlos sind endlich aufgeben.
Was alleinig gelten kann ist der ERKLÄRTE Wille des Patienten, ob dieser nun frei, natürlich oder sonstwas ist.
Im Übrigen gibt es jetzt keine Grauzone, mehr denn der BGH hat sie endlich beseitigt,

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