Politik
Bundesjustizministerin gegen gesondertes Gesetz zu Beschneidungen
Montag, 30. Juli 2012
Berlin – Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll es kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen geben. Die Experten sind sich allerdings noch uneinig darüber, ob die Beschneidung besser im Strafrecht oder im Familienrecht geregelt werden kann, wie der Spiegel in seiner neuen Ausgabe berichtet. Der Deutsche Ethikrat wandte sich gegen vorschnelle gesetzliche Regelungen.
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, sagte dem Focus, sie halte „Schnelligkeit“ in diesem Fall für „verfehlt“. Zunächst sei es wichtig, dass sich alle Beteiligten gemeinsam über das Thema verständigten. Diese Debatte schließe „natürlich die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland ein“, betonte Woopen. Der Ethikrat werde das Thema im August öffentlich diskutieren. Bis dahin werde es kein neues Gesetz geben.
Die FDP will bei einer Entscheidung über die neue Regelung im Bundestag den Fraktionszwang aufheben. „Bei einer solch grundsätzlichen Frage kann man niemanden zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Jörg van Essen, dem Magazin. In der Union gibt es noch keine Entscheidung über den Fraktionszwang.
Der Bundestag hatte die Bundesregierung unlängst mit breiter Mehrheit aufgefordert, bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen zu schaffen. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das kürzlich die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte.
Die religiöse Beschneidung von jüdischen oder muslimischen Jungen bleibt in Baden-Württemberg vorerst straffrei. Dies erklärten die beiden Generalstaatsanwaltschaften im Südwesten auf Anfrage der Zeitung Sonntag Aktuell. „Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab“, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger.
Grünen-Chef Cem Özdemir forderte erneut die Zulassung der religiös begründeten Beschneidung und lehnt es ab, den Eingriff erst bei Jugendlichen in höherem Alter zu erlauben. „Für die Juden, die die Beschneidung kurz nach der Geburt durchführen lassen, wäre eine Altersgrenze katastrophal“, sagte Özdemir der Welt am Sonntag. Juden könnten damit in Deutschland de facto ihre Religion nicht mehr ausüben. Damit wandte sich Özdemir gegen die auch von einigen Grünen geteilte Forderung, die religiös begründete Beschneidung erst dann zuzulassen, wenn der Junge religionsmündig ist. © dapd/aerzteblatt.de

Gesetzliche Regelungen garantiert die rückkehr zur Garagenmedizin

Ausgewogene Regelung ist anzumahnen!
Ein weiser und vor allem den Grundrechten verpflichteter Gesetzgeber wird sich nicht von einer "Leitkultur" irgendeiner Partei oder Religion beeinflussen lassen, sondern die ihm qua demokratischer Legitimation auf Zeit verliehene Staatsgewalt ausgewogen und damit auch im Interesse der schützenswerten Rechtsgüter der Kinder wahrnehmen. In dem Diskurs müssen die unterschiedlichen Grundrechte zur Geltung gebracht werden und es ist dringend davor zu warnen, etwa die Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit schlicht der Freiheit der Religionsausübung, einer Weltanschauung oder einer Gewissensentscheidung zu "opfern". So katastrophal ist eine Altersgrenze nun wahrlich nicht und nehmen wir den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ernst, dann könnte hierin ein möglicher Kompromiss erblickt werden, zumal in einem Rechtsstaat, der durchaus zur strikten Neutralität gerade in Glaubensfragen verpflichtet ist.
Die Debatte um die Zirkumzision sollte dazu genutzt werden, etwas breiter die Grenzfragen der Religionsfreiheit in einem säkularen Verfassungsstaat zu diskutieren, sofern sich nicht bereits aus Art. 140 GG die Grenzen ergeben! Keine verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit wirkt grenzenlos und in der Tat muss darauf hingewiesen werden, dass die körperliche Integrität der Kleinsten ein besonders hohes Schutzgut ist, dass nicht vollständig einschlägigen "Bibelstellen" preis gegeben werden darf, über deren Herkunft und Intention nun wahrlich spekuliert werden kann.

In unserem westlichen Kulturkreis...
Eine sehr hohe Stellung innerhalb dieser Werte und Normen hat bei uns die (aus dem Tötungsverbot abgeleitete) körperliche Unversehrtheit. Höher jedenfalls als andere Normen wie z.B. das Verbot der Gotteslästerung oder als irgendwelche anderen religiösen Gebote oder Riten.
Die Bewusstseins - Unterschiede zu anderen Kulturkreisen (z.B. zum islamischen), kann man sich sehr gut verdeutlichen, indem man die hiesigen und die islamischen Reaktionen der jeweiligen Bevölkerung auf die dänischen Mohammed-Karikaturen oder auf die "Fatwa" gegen Salman Rushdie vergleicht. In einem Kulturkreis, wo weltweite Mordaufrufe aufgrund bestimmter Schriften oder Bilder ausgegeben werden, bedeutet körperliche Unversehrtheit wesentlich weniger als religiöse Dogmen wie Verbot der Gotteslästerung o.ä.. Wo sich bei uns der Durchschnittsbürger fragt "Was soll bei einem Buch oder einer Karikatur so schlimmes sein ?" geht man andernorts zur Demo auf die Strasse oder will Leben auslöschen.
Ich bin allerdings der Ansicht, dass diejenigen, die in den Werten, Normen des hiesigen Kulturkreises leben, sich auch nach dessen höchsten Werten zu richten haben. Wie man als Westeuropäer damit rechnen muss, in einem Land, in dem die Scharia streng angewendet wird, wegen Diebstahls eine Hand zu verlieren, so sollte man hier damit rechnen müssen, dass man eingesperrt wird, wenn man einen Jungen oder ein Mädchen beschneidet.
Ich bin also überhaupt nicht der gleichen Meinung wie Christian Wulff, dass der "Islam zu Deutschland gehört". Es sind die vielen einzelnen Moslems, die zu Deutschland gehören. Und sie sind aus meiner Sicht willkommen. Aber Islam oder orthodoxes Judentum als oberste Prinzipien von Werten und Norman sind weit davon entfernt, zu Deutschland zu gehören.
Deshalb denke ich, dass es zwar hierzulande freie Religionsausübung für jedermann geben sollte, die aber hier genauso wie in anderen Kulturkreisen an den höchsten Werten und Normen des jeweiligen Kreises ihre Grenzen finden muss. Und das sollte auch hier so lange gelten, bis auch Islam und Judentum so etwas wie die europäische Aufklärung durchlaufen haben und sich dabei "ein paar mehr humanistischen Werten und Normen" zugewendet haben.
Viele Grüße
S.

Es bedarf keiner neuen gesetzlichen Grundlage

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