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Politik

Ethik­rats-Vorsitzende für Neufassung der PID-Verordnung

Mittwoch, 1. August 2012

München – Die praktischen Regeln zu Gentests an Embryonen außerhalb des Mutterleibes sorgen weiter für Kritik. In der Süddeutschen Zeitung vom Mittwoch fordert die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, die entsprechende Rechtsverordnung zu überarbeiten. Ähnlich hatte sich gestern bereits der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), geäußert. Die Verordnung soll die Rahmenbedingungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID) festlegen. Sie wird durch die Bundesregierung erlassen, bedarf aber der Zustimmung durch den Bundesrat.

„Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass die Anwendung der PID begrenzt wird und er sie kontrollieren kann“, schreibt die Kölner Medizinethikerin in ihrem Gastbeitrag für die Zeitung. „Dass die Rechtsverordnung dies gewährleistet, kann man getrost bezweifeln.“ So sei die Anzahl der PID-Zentren nicht festgelegt, es fehlten zudem einheitliche Kriterien für die dort angesiedelten Ethikkommissionen. Dies könne zu einem „Kommissions-Tourismus“ führen, warnt Woopen.

„Wer die PID anwenden will, geht von Kommission zu Kommission, bis er die gewünschte Entscheidung hat.“ Ethisch bedenklich ist laut Woopen der aus dem Bundesgesundheits­ministerium stammende Entwurf aber vor allem aus zwei Gründen. Indem er sich ausschließlich auf mögliche Erbkrankheiten beim Embryo konzentriere und die Situation der Mutter weitgehend ausblende, unterscheide er letztlich zwischen schützenswertem und nicht schützenswertem Leben.

„“Diese Unterscheidung sollte eigentlich kein deutsches Gesetz machen“, betont die Ethikrats-Vorsitzende. Ein zweites schweres Manko sieht die Wissenschaftlerin in einer mangelhaften öffentlichen Kontrolle, weil der Entwurf die Ärzte, die eine PID durchführten, nur unzureichend zur Meldung an die zentrale Dokumentationsstelle verpflichte.

Woopen plädiert dafür, diese Bereiche neu zu fassen. Außerdem solle in der Verordnung eine Zusammenarbeit mit psychosozialen Beratungsstellen festgeschrieben werden. „Die Rechtsverordnung kann die Probleme nicht beseitigen, die das Gesetz geschaffen hat“, so die Medizinerin. „Sie kann sie aber mildern. Und das sollte sie tun.“ © kna/aerzteblatt.de

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