Hochschulen
Blaue Karte EU bringt Erleichterungen für ausländische Studierende
Mittwoch, 1. August 2012
Berlin – Ab heute gilt in Deutschland die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie soll Akademiker aus Staaten außerhalb der EU dabei unterstützen, in Europa zu arbeiten und zu studieren. „Für ausländische Studierende sowie ausländische Absolventen deutscher Hochschulen bringt das Gesetz zu der EU-Richtlinie spürbare Verbesserungen“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, Achim Meyer auf der Heyde, heute in Berlin.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten können künftig 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage ohne besondere Erlaubnis jobben. Zusätzlich ist eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft an der Hochschule oder beim Studentenwerk möglich. „Es ist richtig, den bewusst angeworbenen ausländischen Studierenden hier möglichst flexible Rahmenbedingungen zu bieten“, kommentiert Meyer auf der Heyde die neuen Regelungen.
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Für ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule wird die Frist zur Arbeitsplatzsuche nach dem Abschluss von bislang zwölf auf 18 Monate verlängert. Zudem dürfen diese Absolventen auch eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, wenn sie in Zusammenhang mit der Hochschulausbildung steht.
„Die potenziellen ausländischen Fachkräfte, die wir an unseren Hochschulen ausbilden, werden so dem deutschen Arbeitsmarkt zugeführt“, begrüßt Meyer auf der Heyde die Regelung.
Laut dem Deutschen Studentenwerk gibt es derzeit in Deutschland rund 245.000 ausländische Studierende, davon rund 108.000 aus Staaten außerhalb der EU. © hil/aerzteblatt.de

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