Ärzteschaft
Hausärzte fürchten Bürokratieschub durch das Patientenrechtegesetz
Freitag, 3. August 2012
München – Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat das geplante Patientenrechtegesetz begrüßt, gleichzeitig aber vor zusätzlicher Bürokratie in den Praxen gewarnt. „Grundsätzlich begrüßen wir es natürlich, wenn die Politik unsere Patienten über das Patientenrechtegesetz noch besser schützen will, denn ihr Wohl steht bei uns Hausärzten an erster Stelle“, sagte der BHÄV-Vorsitzende Dieter Geis. Allerdings sollten gesetzliche Vorgaben den Patienten nützen und sie nicht verunsichern oder den bürokratischen Aufwand in den Arztpraxen ungerechtfertigt erhöhen, betonte er.
Der BHÄV bezieht sich mit seiner Kritik auf eine Stellungnahme des Bundesrates von Anfang Juli zu dem geplanten Gesetz. Der Bundesrat hatte darin „Optimierungen“ gefordert. Unter anderem sollen Ärzte danach Patienteninformation künftig auf Verlangen in Schriftform aushändigen und hinsichtlich eigener oder fremder Behandlungsfehler „uneingeschränkt informieren“.
Geis warnte außerdem vor Paragrafen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten gefährden könnten. So suggeriere das geplante Widerrufsrecht der Versicherten an Hausarztverträgen den Patienten, der Vertrag könne für ihn persönlich Nachteile bergen. „Das ist alles andere als vertrauensbildend“, kritisierte der BHAEV-Vorsitzende.
Das Patientenrechtegesetz soll voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten. © hil/aerzteblatt.de

"Gesundheits"-Experten im Bundesrat?
1. Wir niedergelassenen Ärztinnen und -ärzte sollen, egal ob GKV-vertragsärztlich oder privatärztlich tätig, dienstverpflichtet werden, alle Behandlungsunterlagen dreimal so lange, wie die bisher vorgeschriebenen 10 Jahre, aufzubewahren - 30 Jahre, selbstverständlich zum Nulltarif.
2. Für "lau" sollen wir unseren Patienten, vermutlich bevor wir anamnestisch erfahren, was eigentlich los ist, eine Patientenquittung ausstellen. Diese solle Diagnosen, erbrachte Leistungen, Therapieempfehlungen und Arzneimittelinformationen enthalten, die der Patient dann über Beipackzettel, Wikipedia, Wikileaks und die Apothekenumschau gegenkontrollieren und mit seinen Nachbarn diskutieren kann.
3. Über die hausarztzentrierte Versorgung soll aufgeklärt werden, b e v o r große Kassen wie z. B. die Barmer GEK ihre bisherige Blockadehaltung gegenüber HzV-Verträgen überhaupt aufgegeben haben.
4. Ein Widerrufsrecht der Versicherten bei Hausarztverträgen soll eingeräumt werden, vergleichbar dem Rücktrittsrecht bei "Haustürverträgen" windiger Versicherungsvertreter. Dabei wird suggeriert, wir würden unsere Patientinnen und Patienten an der Praxistüre abfertigen.
5. Komplette Patienteninformationen künftig auf Verlangen in Schriftform aushändigen zu müssen, würde die Zeit für die persönliche B e t r e u u n g unserer Patienten mindestens halbieren und die Zahl der dann notwendigen Ärzte verdoppeln..
6. Hinsichtlich eigener oder fremder Behandlungsfehler „uneingeschränkt zu informieren“ bedeutet zum einen die Aufhebung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, dass n i e m a n d gezwungen werden kann, sich selbst straf- und zivilrechtlich zu belasten. Zum anderen kann gar nicht über fremde Behandlungsfehler umfassend informiert werden, wenn man als Begutachtender nicht über a l l e Informationen verfügt (Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars").
7. Über mögliche Behandlungsfehler und eventuelle Rechtsfolgen ausgerechnet in Arztpraxen schwadronieren zu wollen, ist als unzulässige Rechtberatung mehr als deplatziert.
Es fehlte eigentlich nur noch das letzte Bundesratsvotum: Patienten, die 2.000 Patientenquittungen über Diagnosen, erbrachte Leistungen, Therapieempfehlungen, Arzneimittelinformationen und -Interaktionen bzw. Dokumentationen von Behandlungsfehlern bei sich zu Hause abgeheftet haben, werden damit automatisch zum Medizinstudium zugelassen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.