Politik
AOK Rheinland/Hamburg führt elektronische Patientenquittung ein
Montag, 6. August 2012
Düsseldorf – Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg erhalten ab sofort online eine persönliche Übersicht über Kosten und Art der bei ihnen durchgeführten ärztlichen Behandlungen durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Masseure, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer sowie Apothekenleistungen. Mit der sogenannten AOK-PatientenQuittung strebt die AOK Rheinland/Hamburg mehr Transparenz über die abgerechneten Leistungen und eine Stärkung des Arzt-/Patienten-Verhältnisses an.
„Wir betreten hier Neuland und bieten unseren Versicherten einen verbesserten Service an“, sagte Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, Vor allem werde erstmals für den Versicherten deutlich, was abgerechnet wurde und was es kostet. „Hier entsteht deutlich mehr Transparenz, eine Transparenz, die wir alle aus anderen Bereichen längst kennen“, so Wältermann.
In der Patientenquittung werden laut AOK alle Daten aus der abgerechneten Versorgung der letzten 18 Monate angezeigt, die zum Zeitpunkt des Zugriffs bei der Gesundheitskasse vorliegen. Je nach Dauer der Abrechnung von Leistungen durch die behandelnden oder versorgenden Akteure im Medizinbetrieb kommen die Angaben früher oder später auf die persönliche Internetseite. Eine Besonderheit gilt bei der zahnärztlichen Behandlung: Hier ermöglicht der Abrechnungsmodus die Darstellung des Betrages, nicht aber die Angabe des behandelnden Zahnarztes.
Für die Versicherten ist die AOK-Patientenquittung unentgeltlich. Die Anmeldung erfolgt online, die Kasse garantiert, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Aufgrund des Abrechnungsverfahrens ist der ausgewiesene Abrechnungsbetrag bei dem ärztlichen Honorar allerdings nur ein Näherungswert. Eine schriftliche Patientenquittung, auf die Patienten im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes Anspruch haben, können Versicherte weiterhin durch ihre Geschäftsstelle erhalten. © hil/aerzteblatt.de

Zu peinlich für die AOK Rheinland/Hamburg?
Denn der dort als "Dr. med. Markus Musterarzt aus Musterstadt" titulierte Kollege taucht mit seiner Quartalsabrechnung auf dieser "Patientenauskunft Detailabrechnung" n i c h t auf - weil er bei RLV und gedeckelter Gesamtvergütung keinen festen Punktwert kennt.
Verschwiegen wird von der AOK Rheinland/Hamburg auch, dass es sich bei ihrem "Herrn Mustermann" um ein zuzahlungsbefreites Kind unter 12 Jahren handelt. Denn neben Budes® Nasenspray 200 ED und Salbutamol Ratiopharm® N 200 Hübe gäbe es für Nasenspray K Hexal® in der AOK-Illustration mit dem 12. Geburtstag einen Erstattungsausschluss. Den beispielhaften 36,68 € Gesamt-Rezeptkosten (mit MwSt.) steht übrigens ein Apothekenentnahmehonorar von 16,20 Euro (ohne Rabattierung) gegenüber. Wäre "Herr Mustermann" über 18 Jahre alt, müsste er selbst 10 Euro Verordnungsgebühren plus Nasenspray für 1,94 € bezahlen. Die Kostenquote würde dann 76,7 Prozent betragen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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