Ärzteschaft
Oberste Gerichte prüfen Rabattsystem europäischer Versandapotheken
Dienstag, 14. August 2012
Karlsruhe – Die fünf obersten fünf Bundesgerichte Deutschlands wollen am 22. August klären, ob europäische Versandapotheken Kunden in Deutschland Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente einräumen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab heute den Verhandlungstermin bekannt.
Die Klärung auf höchster Gerichtsebene ist notwendig geworden, weil das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hält, der BGH in Karlsruhe dagegen nicht. Bei abweichenden Rechtsmeinungen der Bundesgerichte muss der „Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte“ entscheiden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren.
Dem gemeinsamen Senat gehören die fünf Präsidenten und Präsidentinnen des Bundesgerichtshofs, des Bundessozialgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts an. Zudem wirken je zwei Bundesrichter der an dem Fall beteiligten Senate des BSG und des BGH mit. Die Verhandlung findet am BGH in Karlsruhe statt, der Termin der Urteilsverkündung ist noch offen. © dapd/aerzteblatt.de

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