Politik
GBA erhöht Dokumentationsanforderungen für Transplantationen
Freitag, 17. August 2012
Berlin – Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) soll künftig bei Organtransplantationen von den durchführenden Krankenhäusern eine hundertprozentige Dokumentationsquote verlangen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Angesichts der Diskussionen um das deutsche Organtransplantationsverfahren sei es von „allen Beteiligten als notwendiges Signal angesehen worden“, erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Eine geringere Dokumentationsquote könne den Eindruck erwecken, dass damit ein Ansatz für Verschleierungen geschaffen würde. „Eine Toleranz von zwei Prozent reicht ja aus, um das zu verstecken, was man verstecken will“, so Hecken. „Deshalb haben wir gesagt: Trotz möglicher technischer Probleme verlangen wir eine hundertprozentige Dokumentationsquote.“
Die Dokumentationsquote basiert auf der Abrechnung der DRGs in den Routinedaten der Krankenhäuser und liegt bei Transplantationen je nach Einrichtung zwischen 92 bis 96 Prozent. Der G-BA-Vorsitzende betonte, dass nicht dokumentierte Fälle nicht bedeuten, dass ein Fehlverhalten vorliege. Diese kämen durch technische Probleme und Abrechnungsverschiebungen vor allem bei Patienten mit langen Liegezeiten zu Stande. Mit der neuen QSKH-RL sollen solche Fälle jedoch kontrolliert und durch das Krankenhaus die entsprechenden Dokumentationen nachgewiesen werden.
Krankenhäuser, die bei Transplantationen nicht vollständig dokumentieren, sollen nach der neuen Richtlinie mit höheren Abschlägen auf die Fallpauschale bestraft werden. Wird die DRG-Pauschale normalerweise um 150 Euro gekürzt, wenn ein Datensatz nicht übersendet wurde, soll dies bei Organtransplantationen künftig 2.500 Euro kosten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die neue Regelung: „Das sorgt dafür, dass die Krankenhäuser bemüht sind, alle Datensätze zu übertragen“, erklärte der DKG-Geschäftsführer Bernd Metzinger.
Die Patientenvertreterin Hannelore Loskill begrüßte die Verschärfung bei der Dokumentationspflicht. Diese ginge aber aus Sicht der Patienten nicht weit genug. Sie kündigte an, dass die Patientenvertreter nächsten Monat einen weiterreichenden Antrag zur Änderung der QSKH-RL im G-BA einreichen würden. © mei/aerzteblatt.de

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