Vermischtes
Gericht: Heime müssen nachts Pflegekräfte einsetzen
Freitag, 17. August 2012
Stuttgart – In Heimen für Pflegebedürftige muss nachts immer eine Fachkraft im Dienst sein, eine bloße Nachtbereitschaft genügt nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nach den heutigen Angaben eines Sprechers entschieden und damit einen Eilantrag einer Pflegeeinrichtung zurückgewiesen.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hatte der Einrichtung, die eine Wohnstätte für Schwerstbehinderte mit 38 Einzelzimmern betreibt, angeordnet, durchgehend mindestens eine Pflegekraft als Nachtwache einzusetzen. Dagegen hatte sich die Einrichtung mit einem Eilantrag gewehrt.
Das Gericht befand nun, es reiche nicht, wenn eine Pflegefachkraft in einem Bereitschaftszimmer schlafe und im Bedarfsfall mit einer Akustik-Alarmanlage geweckt werde. Diese Form der „Anwesenheit“ genüge nicht den Anforderungen des Landesheimgesetzes. Insbesondere Schwerbehinderte bedürften rund um die Uhr Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. © dapd/aerzteblatt.de

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.