Ärzteschaft
Onkologen warnen vor Versorgungsengpässe bei Medikamenten
Donnerstag, 23. August 2012
Berlin – Vor Versorgungsengpässen mit essenziellen Krebsmedikamenten hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) gewarnt. Notwendig sei eine gesetzliche Regelung, um die Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medikamenten für schwere Erkrankungen zu gewährleisten. Eine solche Regelung habe der Gesetzentwurf für die jüngste Novelle des Arzneimittelgesetzes vorgesehen.
Eine Ergänzung des Paragrafen 52b sollte es den Behörden ermöglichen, zur Behebung eines „erheblichen Versorgungsmangels“ bei Medikamenten für schwerwiegende Erkrankungen „die notwendigen Anordnungen zu treffen, um eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Bereitstellung des Arzneimittels sicherzustellen.“
„Die DGHO ist bestürzt, dass diese Regelung bei der Verabschiedung des Gesetzes am 28. Juni 2012 entfallen ist“, hieß es aus der Fachgesellschaft. Die abschließende Beratung des Gesetzes im Bundesrat stehe am 21. September 2012 an. Die DGHO fordert, die ursprünglich geplante Regelung in das Arzneimittelgesetz aufzunehmen.
Die Dringlichkeit einer solchen Regelung werde auch dadurch deutlich, dass Genzyme, eine Tochterfirma von Sanofi-Aventis, das Krebsmittel Alemtuzumab aus kommerziellen Gründen vom Markt nehme. Der monoklonale Antikörper Alemtuzumab (Mabcampath®) ist laut der Fachgesellschaft eines der wirksamsten Medikamente für Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), der häufigsten Leukämieform in Deutschland. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.