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Politik

Ethikrat tendiert zu Erlaubnis für Beschneidung unter Vorbehalten

Donnerstag, 23. August 2012

Ethikrat tendiert zu Erlaubnis für Beschneidung unter Vorbehalten

Berlin – Der Deutsche Ethikrat hat nach kontroverser Debatte eine Tendenz für die Erlaubnis der Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen erkennen lassen. Eine solche Erlaubnis sei allerdings nur unter Vorbehalten denkbar, sagte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, am Donnerstag in Berlin. Dazu gehöre die Einwilligung beider Elternteile, die Schmerzbekämpfung und „fachgerechte Durchführung” der Beschneidung.

Die Mitglieder des Gremiums sprachen sich nach einer mehrstündigen Diskussion zudem für die Gründung eines Runden Tisches aus, an dem Juden, Muslime, Elternvertreter und Ärzte aller Fachrichtungen gemeinsam Leitlinien zur Beschneidung und für deren intensivere Erforschung entwickeln sollen. Als Grundvoraussetzungen für die Erlaubnis der Beschneidung nannte der Mediziner Leo Latasch die Einführung eines Rechts auf Schmerzreduktion, die Einhaltung hygienischer Standards und eine Prüfung der Beschneider. Seiner Ansicht nach verstoßen Beschneidungen „definitiv nicht gegen Kinderrechte“. Die Beschneidung der Jungen am achten Tag nach der Geburt sei nicht diskutabel, es sei denn gesundheitliche Gründe sprächen dagegen.

  • Pro und Kontra: Religiöse Beschneidungen

    Sollte man religiöse Beschneidungen minderjähriger Jungen gesetzlich regeln? Ist das Kölner Landgerichtsurteil zu begrüßen oder abzulehnen? Wie sollen Ärzte mit dem Urteil umgehen? Ein Pro und Kontra.

Anlass für die Beratungen des Ethikrats war ein Urteil des Landgerichts Köln. Dieses hatte kürzlich die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit einen Sturm des Protests in muslimischen und jüdischen Gemeinden ausgelöst. Um die Verunsicherung zu beenden, forderte der Bundestag im Juli die Regierung auf, bis Herbst einen Vorschlag für die gesetzliche Regelung vorzulegen.

Der aus der Türkei stammende Medizinethiker Ilhan Ilkilic begrüßte nach der Diskussion im Ethikrat, dass sich eine Mehrheit seiner Kollegen für eine Straffreiheit bei der Beschneidung ausgesprochen habe. Wenn in Deutschland aufgewachsene Muslime sich durch das Urteil kriminalisiert fühlen müssten, „ist das natürlich keine angemessene Situation”, hob er hervor.

Ilkilic betonte zugleich, dass das Menschenrecht klare Grenzen setze. So werde beispielsweise weibliche Genitalverstümmelung auch von Muslimen klar abgelehnt. Die religiöse Beschneidung von Jungen sei dagegen eine religiöse Pflicht, die nicht durch Ersatzhandlungen ersetzbar sei. „Ihre Bedeutung ist mit der christlichen Taufe vergleichbar“, sagte Ilkilic. Auch eine strafrechtliche Ahndung werde Muslime nicht davon abhalten, diese Praxis anzuwenden. Eine Folge wäre beispielsweise ein „Beschneidungstourismus“.

Kritisch zur Praxis der Beschneidung äußerte sich in der Diskussion der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Juden nach dem Kölner Urteil das Land verlassen könnten, erkenne er zwar an, dass der Gesetzgeber nach Wegen suche, die Beschneidung zu ermöglichen, sagte Merkel.

Nach geltendem Recht ist aus seiner Sicht jedoch die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers rechtswidrig. Merkel wies darauf hin, dass eine wirksame Betäubung außergewöhnlich schwierig sei. Hilfreich wäre lediglich eine Vollnarkose, die bei Neugeborenen aber nicht machbar sei. Seiner Ansicht nach geht die „Anzahl katastrophaler Konsequenzen von Beschneidungen in die Hunderte, wenn nicht in die Tausende“. Er warnte vor der Schaffung eines „Sonderrechts", das eine frühkindliche Beschneidung auch „aus willkürlichen, extravaganten Gründen" erlauben müsse.

Andere Ethikrat-Mitglieder wie der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling sahen indes das Recht, ihre Kinder beschneiden zu lassen, durch das elterliche Erziehungsrecht abgedeckt. Notwendig sei jedoch die Zustimmung beider Elternteile, und je älter das Kind sei, desto eher komme ein Vetorecht in Betracht.

Der Erlanger Theologe Peter Dabrock argumentierte in seinem Kurzreferat, dass das Kindeswohl und eine aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung an nicht-einwillungsfähigen Jungen nicht unvereinbar seien. Eine Beschneidung zu verhindern, wäre zudem „ein schwerer Eingriff in die positive Religionsfreiheit jüdischer und muslimischer Menschen”. Dabrock fordert eine solide Grundlage medizinischer Daten. Es gäbe zwar viele Studien, diese seien jedoch oft von der Intention ihrer Verfasser geprägt. © afp/KLi/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #87626
bach
am Freitag, 24. August 2012, 15:13

Eine Bundestagspetition gegen die rituelle Beschneidung wurde bereits gestartet:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_06/_27/Petition_25502.html
Der zum Teil fehlerhaft orthographische Text sollte hier nicht weiter stören, auf den Inhalt kommt es an!
Avatar #655624
Edward von Roy
am Freitag, 24. August 2012, 07:07

Bundestagspetition gegen rituelle Beschneidung

20. Juli 2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs,

[stark gekürzt, ausfühlich hier]

http://www.gam-online.de/text-Beschneidung-petition.html

http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
Avatar #93878
stapff
am Donnerstag, 23. August 2012, 21:18

Abschied von der Ethik - Willkommen im Mittelalter

Seit wann kann der Ethikrat Empfehlungen aussprechen, die mit geltendem Recht (Körperverletzung an Einwilligungsunfähigen), mit dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz männliche - weibliche Kinder, Religionsfreiheit des Kindes) und mit den Menschenrechten (Selbsbestimmungsrecht des Kindes) nicht vereinbar sind? Ein riesiger gesetzgeberischer Spagat wäre nötig (und es ist wahrscheinlich unmöglich) solch eine Regelung juristisch und verfassungskonform auf die Reihe zu bringen - und das alles weil Deutschland sich verpflichtet fühlt, einer archaischen sturen religiösen Minderheit einen Gefallen zu tun. Und jetzt bläst auch noch der Ethikrat in das selbe Horn. Die haben wohl die Hierarchie der Grundrechte nicht verstanden! Geht's noch?
Avatar #38287
Bretscher
am Donnerstag, 23. August 2012, 20:29

"das Recht, ihre Kinder beschneiden zu lassen"

ist kein Recht, sondern selbstherrliche Willkür, nicht zum Wohl des Kindes. Diese Leute schrecken nicht davor zurück, ihre eigenen Kinder zu verletzen. Sie rechtfertigen das mit religiöser Überzeugung aus Tradition. Wie erbärmlich und gleichzeitig lächerlich, die Vorhaut zu einem Zentralpunkt eigener Religiosität zu stilisieren. Wenn diese Leute ein Verbot der Penisbeschneidung als Einschränkung der Religionsfreiheit bezeichnen, sollten sie diese "Beschneidung" als Ersatz für die Penisbeschneidung bis zum Erwachsenenalter annehmen. Eine Weiterentwicklung ihrer Vorstellung von Glauben muss wohl erzwungen werden. Kinder sind keine Spielwiese elterlicher Willkür.
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