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Politik

Hamburg regelt Nichtraucherschutz neu

Freitag, 31. August 2012

dapd

Hamburg – Das neu geregelte Hamburger Passivraucherschutzgesetz tritt morgen in Kraft. Dann dürfen Speisewirtschaften, also Restaurants und Gaststätten, Raucher­räume einrichten – wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen. Für den Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Hamburg (DEHOGA), Gregor Maihöfer, reicht der Schritt nicht aus. „Der Gastronom sollte selbst entscheiden können, ob er Raucher zulässt oder nicht“, sagte Maihöfer. Das sei politisch jedoch nicht machbar.

Maihöfer zufolge will derzeit kein Gastronom in Raucherräume investieren. Auf Anfrage teilten viele Hamburger Wirte mit, zunächst keine Raucherräume einrichten zu wollen. Demnach zeichnet sich eine Anti-Raucher-Stimmung ab, nachdem sich das Gesetz in den vergangenen Jahren mehrfach geändert hat. In Eckkneipen ist das Rauchen weiterhin erlaubt.

Alles begann am 1. Januar 2008: Das Hamburgische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit trat in Kraft und verbot das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen. Im Juli 2008 kippte das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in Gaststätten und erlaubte es unter bestimmten Auflagen.

Mit Beginn des Jahres 2010 trat eine geänderte Fassung in Hamburg in Kraft. Damit die kleinen Kneipen, auch Eckkneipen genannt, nicht ihre Gäste verlieren, durfte dort weiter geraucht werden. Diese mussten kleiner als 75 Quadratmeter, als Raucherlokal gekennzeichnet und ein reiner Schankbetrieb sein - also keine Speisen verkaufen.

Größere Schankbetriebe durften Raucherräume einrichten, Speiselokale nicht - im Gegensatz zu den Regeln in den meisten anderen Bundesländern. „Da, wo gegessen wurde, durfte nicht geraucht werden“, erklärte die Fachreferentin für Rechtsangelegenheiten der Gesundheitsbehörde, Annegret Wittmann, die damalige Situation.

Auflagen für Raucherräume erst in zwei bis drei Wochen
Am 21. Februar erklärte das Bundesverfassungsgericht das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz für teilweise rechtswidrig, da die Speisewirtschaften gegenüber den Schankbetrieben einen Nachteil hätten. Bis zur Neuregelung durften Raucherräume in Restaurants und Gaststätten eingerichtet werden.

Wie die Raucherräume auszusehen haben, steht noch nicht fest. „Mit den Auflagen rechnen wir erst in zwei bis drei Wochen“, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Maihöfer und fügte hinzu: „Es kommt doch auf ein vernünftiges Miteinander an, nicht um die Ausgrenzung des Einen oder Anderen.“ © dapd/aerzteblatt.de

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