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Ein Drittel der Behandlungs­fehlervorwürfe wird bestätigt

Mittwoch, 5. September 2012

dpa

Berlin – Immer mehr Patientinnen und Patienten wenden sich mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse. Das bekommt auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu spüren: Im Jahr 2011 bearbeiteten seine Gutachter 12.686 Behandlungsfehlervorwürfe. Im Jahr 2007 waren es noch weniger als 11.000. Die Quote an bestätigten Fehlern ist allerdings nicht gestiegen. Das geht aus der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik hervor, die der MDK am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat.

Danach bestätigten die Gutachter in etwa jedem dritten Fall einen Behandlungsfehler. In drei von vier dieser bestätigten Fälle sahen sie es als gegeben an, dass der Behand­lungsfehler Ursache des gesundheitlichen Schadens ist. Bei der Überprüfung der Vorwürfe werden alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit – von der Diagnose bis zur Dokumen­tation – unter die Lupe genommen, ebenso zahnmedizinische und pflegerische Maß­nahmen. Bei den festgestellten Behandlungsfehlern war etwa zur Hälfte die Therapie die Ursache (41 Prozent). 

Etwa ein Drittel der Vorwürfe bezog sich auf mögliche Fehler im ambulanten, zwei Drittel auf mögliche Fehler im stationären Bereich. In beiden Bereichen wurde etwa ein Drittel als Behandlungsfehler bestätigt. „Viele Vorwürfe bedeuten aber nicht automatisch auch viele Behandlungsfehler“, betonte Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern. Dieser hat die Daten aller Medizinischen Dienste der Krankenkassen in den Bundesländern gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) ausgewertet.

So wurden besonders viele Vorwürfe nach chirurgischen Behandlungen erhoben, gefolgt von zahnmedizinischen und gynäkologischen. Aber die höchste Bestätigungsquote (51 Prozent) entfiel auf Behandlungsfehler in der Pflege. Danach folgte die Zahnmedizin (43 Prozent). An dritter Stelle liegt die Gynäkologie (34 Prozent), es folgen Orthopädie/­Unfallchirurgie (30 Prozent) sowie Chirurgie (29 Prozent).

Betrachtet man die Erkrankungen oder Eingriffe, für die die meisten Behandlungsfehler bestätigt wurden, führt in der MDK-Statistik die Entzündung des Zahnnervs die Liste an, gefolgt von Zahnkaries und dem Bruch des Unterarms. Die Ergebnisse verändern sich allerdings etwas, wenn noch zwischen stationären und ambulanten Leistungen unterschieden wird.

Keine Rückschlüsse auf Behandlungsqualität
Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität ließen die Daten nicht zu, ergänzte Zobel. „Dennoch müssen wir in Zukunft unsere Analysen in den Fächern vertiefen, die eine besonders hohe Bestätigungsquote zeigen.“ Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt des MDS, fügte hinzu, man wolle gleichwohl „weg von der Schwarzer-Peter-Kultur“ hin zu einer Patientensicherheitskultur. Dazu gehöre es zu analysieren, wo und weshalb sich Risikofaktoren häuften. Antworten auf entsprechende Fragen könnten Ärztinnen und Ärzten vor Ort wertvolle Hinweise geben, an welchen Stellen Anstrengungen zur Fehlervermeidung und Qualitätsverbesserung besonders sinnvoll seien.

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Sie werden im Auftrag der Krankenkassen tätig. Ein Gutachten verursacht im Durchschnitt Kosten von 800 Euro, wobei je nach Fragestellung erhebliche Abweichungen möglich sind. Auf Basis eines MDK-Gutachtens kann der Patient ent­scheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Das Gutachten ist für ihn kostenfrei.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hatten vor kurzem ebenfalls ihre Statistik für das Jahr 2011 vorgelegt. Auch in diesen Gremien kamen die Fachleute in etwa einem Drittel der bearbeiteten 7.500 Fälle zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen habe.

Zahl der Behandlungsfehler liegt im Promillebereich
Zur MDK-Statistik erklärte der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachter­kommissionen und Schlichtungsstellen, Andreas Crusius: „Angesichts von rund 45 Millionen Behandlungsfällen mit rund 105 Millionen Patientenkontakten im ersten Quartal 2011 allein im hausärztlichen Bereich und rund 18 Millionen Krankenhausbehandlungen im vergangenen Jahr bewegt sich die Zahl der festgestellten ärztlichen Behandlungs­fehler im Promillebereich. Dies zeigen sowohl die heute vorgelegten Zahlen als auch die jährlichen Statistiken der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern.“ Dennoch sei jeder Fehler ein Fehler zu viel, betonte Crusius.

Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, verwies auf das geplante Patientenrechtegesetz, das die Krankenkassen stärker in die Pflicht nehme: „Sie sollen zukünftig ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen. Bisher war diese Unterstützung in das Ermessen der Krankenkassen gestellt. Eine wichtige Unterstützungsleistung ist dabei zum Beispiel die Erstellung eines medizinischen Gutachtens zur Frage des Behandlungsfehlers. © Rie/aerzteblatt.de

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