Politik
Türkischer Bund in Berlin kritisiert Vorschlag zu Beschneidung
Freitag, 7. September 2012
Berlin – Türkische Vereine in Berlin und Brandenburg sehen den Vorschlag des Berliner Justizsenators Thomas Heilmann (CDU) zur Regelung der Straffreiheit von Beschneidungen kritisch. Die Forderung, muslimischen oder jüdischen Glauben nachzuweisen, sei rechtswidrig, erklärte heute die Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, Ayse Demir. Sie verstoße gegen die in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschriebene Bekenntnisfreiheit.
Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass in Berlin die religiöse Beschneidung straffrei bleiben solle, erklärte Demir, deren Dachverband in der Region 30 türkische Vereine angehören.
Eltern ließen aber „unabhängig von der Ausgeprägtheit der Religiosität und der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinden ihre Söhne beschneiden“. Die Nachweispflicht müsse deshalb aus der Übergangsregelung gestrichen werden. Auch jüdische Vertreter hatten den Beschluss als Einmischung in jahrtausendealte religiöse Traditionen kritisiert. Am Sonntag wollen Juden und Muslime gemeinsam für ein Recht auf Beschneidungen demonstrieren.
Pro & Kontra: Religiöse Beschneidungen
Sollte man religiöse Beschneidungen minderjähriger Jungen gesetzlich regeln? Ist das Kölner Landgerichtsurteil zu begrüßen oder abzulehnen? Wie sollen Ärzte mit dem Urteil umgehen? Ein Pro und Kontra Zum Thema: In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Kölner Landgericht vor kurzem die Beschneidung von Jungen als Straftat bewertet. In seiner Entscheidung verwies das Gericht unter anderem
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte angekündigt, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen und sich über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufklären lassen. Außerdem sollen sie die religiöse Motivation der Beschneidung belegen. Schließlich müsse der Eingriff medizinisch fachgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen. © kna/aerzteblatt.de

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