Vermischtes
Bund soll Beschneidung von Jungen schnell gesetzlich regeln
Montag, 10. September 2012
München/Berlin – Auf einer Kundgebung in Berlin haben Juden und Muslime gestern eine rasche Klärung der Beschneidungsfrage durch den Bund gefordert. „Es muss in ein Gesetz gegossen werden“, sagte die ehemalige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin und Vorsitzende des Jüdischen Forums, Lala Süsskind. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, nannte es „unerträglich“, dass jüdisches Leben als „ein Stück illegitim“ dargestellt werde.
Süsskind sagte, sie könne „das Gerede über Beschneidung nicht mehr hören“. „Beschäftigt Euch mit den Religionen. Dann versteht Ihr sie“, rief sie vor rund 500 Zuhörern auf dem Berliner Bebelplatz, dem Hauptschauplatz der Bücherverbrennung im Mai 1933.
Der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kollat, bekräftigte: „Die Beschneidung wird es weiter geben.“ Juden und Muslime sollten bei der Entwicklung des Bundesgesetzes beteiligt werden. Der orthodoxe Rabbiner Yitshak Ehrenberg bezeichnete die Berliner Regelung zur Beschneidung als „unglücklich“.
Graumann zeigte in einem Gespräch mit dem Focus Verständnis für die Aussage seiner Vorgängerin Charlotte Knobloch, sie spüre Resignation und sehe erstmals seit 1945 die jüdische Existenz in Deutschland infrage gestellt. „Ich kann ihre Gefühle sehr gut verstehen“, sagte Graumann. Auch er empfinde es als „unerträglich, dass man uns Juden als Kinderquäler abstempelt und jüdisches Leben als ein Stück illegitim dargestellt wird“. Nirgendwo auf der Welt werde von Beschneidungskritikern mit dieser „unerbittlichen Härte und diesem rüden Anklageton“ argumentiert wie in Deutschland.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP), der sich am Wochenende in Israel und Jordanien aufhielt, sagte dem Focus, er mache sich große Sorgen angesichts der Debatte. „Sie wird außerhalb unseres Landes in gar keiner Weise verstanden“, sagte er. Es sei wichtig, dass klar gestellt werde, dass in Deutschland religiöse Traditionen geschützt bleiben. „Es ist schlechterdings unvorstellbar, dass jüdische Familien in Deutschland ihre Jungen nicht mehr beschneiden dürfen.“
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) verteidigte die Berliner Regelung für religiöse Beschneidungen. „Wir haben Ärzten auf deren Wunsch einen sicheren Weg für sie aufgezeigt, bis der Bundestag endgültig entscheidet“, sagte Heilmann der „Berliner Morgenpost“ vom Montag. Damit sei „de facto die Situation vor dem Kölner Urteil“ wieder hergestellt.
Der Justizsenator hatte vergangene Woche mitgeteilt, dass Beschneidungen straffrei blieben, wenn drei Bedingungen erfüllt seien: Die Eltern müssten dem Eingriff schriftlich zustimmen, die religiöse Notwendigkeit darlegen, und die Operation müsse medizinisch fachgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen
Die Mitglieder der Verbände der Kinder- und Jugendärzte erklärten, sie wollten sich weiterhin nicht an religiös begründeten Beschneidungen von minderjährigen Jungen beteiligen. Das gelte auch, nachdem der Berliner Senat diese Praxis rechtlich zugelassen habe, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Samstag im rbb-Inforadio.
Die pädiatrischen Fachgesellschaften, einschließlich der Kinderchirurgen, seien sich darin einig, „dass das Selbstbestimmungsrecht des Kindes und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einen höheren Stellenwert haben als das Recht der Eltern, aufgrund religiöser Überzeugungen diese körperliche Unversehrtheit zu beeinträchtigen, sagte Hartmann. kna © kna/aerzteblatt.de

Toleranz und „Kirche im Dorf lassen”???
#### Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
und Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
#### Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit werden gemäß §223 und §225 StGB bestraft.
#### Internationale Charta der Menschenrechte
(zum Nachlesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte)
Als grundlegende Persönlichkeitsrechte werden genannt:
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule.
Genau so, wie es „ein wenig schwanger” nicht geben kann, so sind auch Menschenrechte nicht teilbar reduzierbar oder unter dem Gesichtspunkt irgendwelcher „Toleranz” anpassbar!
Grundlegende Menschenrechte sind wichtiger, als eine religiös motivierte, über 4.000-jährige Praxis der männlichen Genitalverstümmelung!
Eine Religion, von der die eigenen religiösen Führer sagen, dass ihr ohne diese Menschenrechtsverletzung die Grundlage genommen werde, hat meiner Ansicht nach keine Existenzberechtigung und ist als kriminell anzusehen (siehe obige Vorgaben des StGB).
Wer die Fortsetzung solcher Menschenrechtsverletzungen einfordert und dies mit einer über 4.000 Jahre alten Tradition sowie dem Recht auf „freie Ausübung von Religion” begründet, beweist damit eine psychopathologische Denkweise und gehört meiner Meinung nach eher wegen Gefährdung anderer Menschen schnellstens in psychiatrische Obhut.
Bei Menschenrechtsverletzungen und dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit kann es keine „Toleranz” geben!
Wieso hat sich diese Einsicht bei weiblicher Genitalverstümmelung zumindest in Europa durchgesetzt, bei männlicher Genitalverstümmelung hingegen nicht???
Clemens M. Hürten - Lebenslust jetzt! - Rottweil

Die Kirche im Dorf lassen

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