Politik
Besserverdiener müssen 2013 mehr Geld in Rentenkasse einzahlen
Montag, 10. September 2012
Berlin – Wegen der im Herbst anstehenden Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen werden Besserverdiener kaum von der geplanten Senkung des Rentenbeitrags profitieren. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte am Samstag Presseberichte, wonach die Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung im kommenden Jahr deutlich angehoben werden. Für die breite Masse ändere sich nichts, betroffen seien vor allem Spitzenverdiener.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) vom Samstag berichtet, soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 3.825 Euro brutto im Monat auf 3.937,50 Euro steigen. Noch deutlicher steigen dem Bericht zufolge die Grenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Hier seien künftig Abgaben auf zusätzliche 200 Euro des Einkommens fällig, denn die Bemessungsgrenze steige im Westen auf 5.800 Euro. Im Osten steige sie von 4.800 auf 4.900 Euro.
Nach Berechnungen der Bild vom Samstag zahlen Besserverdiener 2013 im Westen ab einem Jahreseinkommen von 69.600 Euro bis zu 235,20 Euro mehr in die Rentenversicherung ein und im Osten ab einem Jahreseinkommen von 58.800 Euro bis zu 117,60 Euro mehr.
Trotz der von der Regierung geplanten Absenkung der Rentenbeiträge von 19,6 auf 19 Prozent kämen so auf einen westdeutschen Single mit einem Bruttoeinkommen von 5.800 Euro monatlich zusätzliche Abgaben von jährlich 67 Euro, berichtete die SZ unter Berufung auf Berechnungen des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner. Wer verheiratet sei und zwei Kinder habe, müsse im schlechtesten Fall sogar mit zusätzlichen Abgaben von etwa 96 Euro pro Jahr rechnen.
„Würden die Grenzen nicht mit dem Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben“, begründete der Sprecher die jährliche Anpassung. Spitzenverdiener würden dann „nach oben aus der Sozialversicherung herauswachsen und die Lasten blieben bei unteren Einkommensgruppen hängen“. Seinen Angaben zufolge sind die veröffentlichten Werte vorläufig.
Entsprechend der Lohnentwicklung im Vorjahr bestimme das Arbeitsministerium jeweils im Herbst die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, erklärte der Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung habe allerdings keinen Entscheidungsspielraum, weil die Veränderung der Lohndaten von 2010 zu 2011 zugrunde gelegt werde.
Laut Bild soll auch der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert werden. Laut Verordnungsentwurf werde die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel möglich sei, im kommenden Jahr von 50.850 auf 52.200 Euro angehoben. Die „Sozialversicherungsrechengrößenverordnung“ soll Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen werden und Anfang 2013 in Kraft treten. © afp/aerzteblatt.de

Da kann man aber froh sein...
Durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gehen im nächsten Jahr als Höchstbeitrag schon fast € 700,- monatlich an die Kassen (bei 17,7 % Beitrag inkl. Pflege ohne Kind).
Das ist schon ungefähr das Dreifache von dem, was eine einzelne Person im Durchschnitt tatsächlich kostet !
Aber dann auch noch auf die Idee zu kommen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben, würde diesen Beitrag im nächsten Jahr sogar auf € 823,- mtl. hochtreiben. Und das sogar schon mit der - angedachten, aber vermutlich kaum durchsetzbaren - Beitragssatzsenkung (auf 12 % plus Pflege ohne Kind).
Und ohne diese (sowieso fiktive) Senkung hätte man dann sogar schon € 1.000,- monatlich für eine einzelne Person überschritten. Und man würde einzelnen Personen dann schon mehr als das vierfache der tatsächlich anfallenden Kosten abverlangen !
Solidarität ist ja nett, aber solche Vorschläge sprengen nun wirklich den Rahmen. Man darf den jetzt schon ausufernden "Umverteilungswahn" bitte nicht noch mehr übertreiben, denn Deutschland belastet seine Singles mit extremen Steuern und Sozialabgaben schon jetzt mit weitem Abstand am höchsten in Europa.
Mit solchen Ideen würde man dann endgültig "abheben"....
Viele Grüße
C.

SVRechGrV - leicht gemacht!
Hier soll vermutlich die auseinanderweichende Einkommensschere (gesteigerte Spitzenverdienste - viel zu niedrige Mindestlöhne) bedient werden. Während bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5.600 € (West) und 4.800 € (Ost) mit 19,6% vom RV-Bruttoeinkommen beträgt, liegt sie für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit 15,5% vom SV-Brutto (Arbeitnehmer 8,2% - Arbeitgeber nur 7,3%) bei viel zu niedrigen 3.825 Euro mtl. Quelle:
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rechhengroessen-sozialversicherung-2012.html
Wenn der Krankenkassen-Beitrag für Gutverdiener um ganze 110 € pro Jahr (9,17 € mtl.) steigen soll, ist das nicht mehr als ein Witz, da Alles oberhalb der GKV-BBG b e i t r a g s f r e i bleibt! Bei 8.000 Euro mtl. Brutto werden derzeit für 50.100 Euro k e i n e GKV-Beiträge abgeführt! Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, bis zu der GKV-Versicherungspflicht besteht, ist reine Kosmetik. Der GKV-Beitragssatz könnte sofort auf 12 Prozent gesenkt werden, wenn die BBG deutlich und durchaus gerecht für Alle e r h ö h t würde. Funktioniert bei der Rente auf hohem Niveau prächtig!
Mf+kG, Dr. med. Th. G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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