Ärzteschaft
Baden-Württemberg: 500 Praxen ohne Nachfolger
Mittwoch, 12. September 2012
Stuttgart – In Baden-Württemberg ist die ambulante medizinische Versorgung zurzeit noch gut. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hingewiesen, die den Versorgungsbericht 2011 vorgestellt hat. Doch auf der Landkarte gebe es die ersten weißen Flecken, das Praxissterben habe eingesetzt, so die KV.
„Viele Ärzte wollen sich bereits seit längerer Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen, finden aber keine Nachfolger für ihre Praxen”, legte Johannes Fechner, stellvertretender Vorsitzender der KVBW, dar. Aufgrund dieser Entwicklung könnten in den nächsten vier Jahren etwa 500 Praxen nicht nachbesetzt werden.
„Das bedeutet Lücken in der hausärztlichen Versorgung, welche Patienten und verbleibende Ärzte gleichermaßen treffen”, warnte Fechner. Gründe dafür sieht der stellvertretende KV-Vorsitzende vor allem darin, dass viele Interessierte besonders durch das Einzelunternehmertum abgeschreckt würden.
„Im ambulanten Bereich wünschen sich junge Ärzte heute verstärkt Kooperationen und Teamarbeit“, sagte Fechner. Auch eine ausgewogene Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeiten und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinne zusätzlich an Bedeutung. „Hier ist der Arzt in der Einzelpraxis benachteiligt”, erklärte der KV-Vize.
Auf diese veränderten Umstände hat die KVBW reagiert und das neuartige Versorgungsmodell regiopraxis KVBW ins Leben gerufen. „Die KVBW wird vom Verwalter zum Gestalter, denn wir initiieren eigene Ärztezentren, die besonders auf die Strukturen im ländlichen Raum zugeschnitten sind“, sagte Fechner. Diese Zentren sind hausärztlich orientiert, bieten aber auch Fachärzten – wie etwa Frauenärzten – die Möglichkeit, im Rahmen einer Nebenbetriebsstätte tätig zu werden.
Der Arzt in der regiopraxis KVBW hat den Vorteil, dass er die finanzielle Verantwortung für die Praxis nicht mehr alleine übernehmen muss, sondern sie mit anderen teilen kann. Die KVBW fördert Regiopraxen innerhalb der ersten drei Jahre durch Zuschüsse. Allerdings müssen sich diese dafür einem Kodex verpflichten, der für die Praxisausstattung und Praxisführung eine definierte Qualität vorschreibt.
Grundsätzlich seien Regiopraxen auch durch das Förderprogramm „Landärzte“ des Landes Baden-Württemberg förderungsfähig, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. „Beide Fördermaßnahmen ergänzen sich hervorragend“, lobte Fechner. „Nur gemeinsam mit allen Akteuren können wir es schaffen, die ambulante medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.“ © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema
