Vermischtes
Deutsche Aids-Hilfe gegen Strafbarkeit der HIV-Übertragung
Mittwoch, 19. September 2012
Berlin – Die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) setzt sich dafür ein, dass unabsichtliche HIV-Übertragungen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Denn die Kriminalisierung der unabsichtlichen Übertragung von HIV trage zur Verbreitung von HIV bei, so die DAH.
Laut DAH werden immer wieder auch Menschen angeklagt und teilweise sogar bestraft, obwohl kein Risiko einer HIV-Übertragung bestanden hat. „Die Strafbarkeit konterkariert die erfolgreiche Botschaft der Prävention in Deutschland: Jeder muss für seinen Schutz vor HIV selbst Verantwortung übernehmen“, sagte DAH-Vorstandmitglied Carsten Schatz.
In Deutschland seien Menschen mit HIV nach gängiger Rechtsprechung jedoch verpflichtet, für den Schutz des Partners Sorge zu tragen oder ihn über ihre Infektion zu informieren. Diese Täter-Opfer-Logik des Strafrechts passe nicht zu selbstbestimmten sexuellen Begegnungen. Menschen mit HIV einseitig die gesamte Verantwortung zuzuschieben, trage zu ihrer Stigmatisierung bei, so Schatz.
Er kritisierte, dass Menschen mit HIV durch die gängige Rechtsprechung sowie die Medienberichterstattung über Gerichtsprozesse zu potenziellen Straftätern gestempelt würden. „Die Kriminalisierung führt zu Angst und sabotiert damit genau das, was sie herbeiführen soll: offene Kommunikation über den Schutz vor HIV“, erklärte das DAH-Mitglied. Wer das Ziel habe, dass möglichst wenige Menschen sich mit HIV infizieren, müsse sich dafür einsetzen, dass das Strafrecht bei diesem Thema außen vor bleibt, sagte Schatz. © hil/aerzteblatt.de

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