Ärzteschaft
Kammer Westfalen-Lippe fordert professionelles Fehler-Management
Montag, 24. September 2012
Münster – Einen offenen Umgang mit möglichen Behandlungsfehlern und Transparenz bei der Bearbeitung fordert die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Gleichzeitig erleichtert sie den Beschwerdeweg für Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler reklamieren wollen. „Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers muss objektiv und transparent verfolgt werden“, sagte der Präsident der Kammer, Theodor Windhorst. Es gehe nicht darum, bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten zugunsten der Ärzte einzugreifen und Ansprüche abzuwehren.
Eine neue Informationsbroschüre der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen in Westfalen-Lippe erläutert Patienten die Voraussetzungen und Schritte zur Überprüfung eines vermeintlichen Behandlungsfehlers und macht den Beschwerdegang übersichtlicher. Zudem können sich Patienten telefonisch unter der neu eingerichteten Servicenummer 0251 929-9100 an die Gutachterkommission wenden.
„Wir benötigen transparente Verfahren und eine gute Servicequalität“, sagte Windhorst. Belastbare objektive Begutachtungen müssten möglichst zeitnah erstellt werden. „Patientenschutz bedeutet gerade auch, dass Fehler nicht vertuscht werden. Vielmehr müssen festgestellte Fehler ausgewertet und zum Anlass genommen werden, das ärztliche Handeln stetig zu verbessern“, so Windhorst.
Bei der Gutachterkommission Westfalen-Lippe wurden laut der Kammer im vergangenen Jahr 1.425 Anträge zur Bewertung eines eventuellen Behandlungsfehlers eingereicht. Dies sind drei Prozent mehr als im Vorjahr (2010: 1.384). Etwa 70 Prozent davon betreffen den stationären und 30 Prozent den ambulanten Bereich.
1.083 Anträge konnte die Kommission inhaltlich bewerten und mit einem gutachterlichen Bescheid abschließen. In 1.056 Fällen (83,4 Prozent) verneinte die Kommission ärztliche Fehlbehandlungen. In 210 Fällen (16,6 Prozent; im Vorjahr 13 Prozent) stellte sie jedoch auf der Basis zweier gutachterlicher Bewertungen einen Behandlungsfehler fest. © hil/aerzteblatt.de

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