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Ärzteschaft

Internisten informieren über ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Dienstag, 2. Oktober 2012

Wiesbaden –Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) weist auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung hin. „Mit der daraus entstehenden neuen Versorgungsschiene müssen sich insbesondere die Fachärzte, aber auch die Kliniken arrangieren“, sagte DGIM Generalsekretär Ullrich Fölsch aus Kiel.

Hintergrund ist eine Regelung des Versorgungsstrukturgesetzes. Danach dürfen künftig nicht mehr nur Krankenhäuser, sondern auch niedergelassene Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren ambulant spezialfachärztlich behandeln. Die neuen Möglichkeiten sollen die fachärztliche Versorgung verbessern und auch in dünn besiedelten Gebieten eine hoch spezialisierte Diagnostik und Therapie sicherstellen.

Laut DGIM erhoffen sich viele Ärzte davon eine Vergütung in Euro und Cent, die nicht budgetiert sei. „Doch gleichzeitig stehen die Fachärzte damit zukünftig in unmittelbarem Wettbewerb mit den Krankenhäusern, sie konkurrieren dann direkt um die Patienten“, so Fölsch.

Für Leistungserbringer bestehe nach der Neufassung des Paragrafen 116 b des fünften Sozialgesetzbuches grundsätzlich freier Zugang zu dem neuen Versorgungsbereich. Welche Anforderungen teilnehmende Ärzte zu erfüllen haben, regele ab Januar 2013 eine neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Interessierte Ärzte sollen sich dafür bei ihrem Landesausschuss melden. „Hört der Arzt innerhalb von zwei Monaten nichts Gegenteiliges, ist er berechtigt, die betreffenden Patienten zukünftig ambulant spezialfachärztlich zu versorgen“, hieß es aus der DGIM. © hil/aerzteblatt.de

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