Ärzteschaft
Patienten sollen unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden
Dienstag, 2. Oktober 2012
Berlin – Ein neues Meldesystem für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) haben das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgestellt. Es soll dazu beitragen, dass Patienten und Verbraucher sich stärker an der sogenannten Pharmakovigilanz beteiligen.
Hintergrund sind europaweite Änderungen im Bereich der Pharmakovigilanz vom Dezember 2010. Eine entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, dass Patienten und Verbrauchern der zuständigen Behörde UAW-Verdachtsfälle direkt melden, ohne dass hierfür die Bestätigung durch Angehörige eines Gesundheitsberufes notwendig wird. Die neue Gesetzgebung will zum einen die Rechte von Patienten fördern und andererseits ihre Erfahrungen in Hinblick auf die Verträglichkeit von Arzneimitteln nutzen.
In der heute gestarteten Testphase des gemeinsamen Projektes von PEI und BfARM wird ein vereinfachter UAW-Meldeweg durch Patienten erprobt, um eine schnelle Erfassung und Analyse der Berichte zu ermöglichen.
Über das gemeinsame Internetangebot der beiden Behörden haben Patienten und Verbraucher Zugang zu einem vereinfachten Meldeformular. Im Vergleich zum Meldeformular für Ärzte werden hier Daten wie Art der Meldung, Bewertung der Meldung und Qualifikation des Arztes nicht angefordert. Allerdings muss der Meldende seine Kontaktdaten offenlegen. PEI und BfARM betonten, dass die Meldung der UAW den Arztbesuch nicht ersetzt. © hil/aerzteblatt.de

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