Ausland
Sterbehilfe wieder vor britischen Gerichten
Donnerstag, 4. Oktober 2012
London – Britische Gerichte werden erneut über einen Fall von aktiver Sterbehilfe entscheiden müssen. Der Oberste Gerichtshof ließ laut Bericht des Senders BBC vom Mittwoch eine Berufung im Fall eines 47-jährigen Mannes zu, der am sogenannten Locked-in-Syndrom leidet und durch eine „würdige Selbsttötung“ sterben möchte. Der Mann, der komplett gelähmt und bewegungsunfähig ist, beschreibt sein Leben als „unwürdig“ und „unerträglich“. Der Anwalt des Mannes, der nur als „AM“ oder „Martin“ bezeichnet wird, erklärte, sein Mandant hoffe darauf, dass das Berufungsgericht ihm „endlich erlaubt, die Schritte einzuleiten, die ihm die erhoffte Erlösung verschaffen“.
Am selben Tag lehnte der Oberste Gerichtshof laut BBC den Berufungsantrag für den verstorbenen Tony Nicklinson ab. Der schwerstgelähmte Brite war Ende August gestorben, eine Woche nachdem der 58-Jährige vor Gericht mit der Forderung nach einem Recht auf Selbsttötung unter ärztlichem Beistand gescheitert war. Seine Witwe Jane als Bevollmächtigte und Rechtsnachfolgerin wollte den Fall in seinem Namen weiterführen. Anwältin Saimo Chabal kündigte weitere Schritte an.
Beihilfe zum Suizid ist in Großbritannien ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendeten, wurde bislang niemand wegen Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt. Im Februar 2010 gab die Staatsanwaltschaft neue Richtlinien zum Umgang mit solchen Fällen aus; dies führte bislang jedoch nicht einer Verurteilung. © kna/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.