Politik
Schaar kritisiert Datenerhebung der Krankenkassen
Dienstag, 9. Oktober 2012
Berlin – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Krankenkassen vorgeworfen, von ihren Versicherten zu viele Daten zu erheben. Schaar kritisierte heute im Sender NDR Info, dass die Kassen die Bezieher von Krankengeld umfassend zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation befragten. Mit den sogenannten Selbstauskunftsbögen werde bewusst versucht, die vorhandenen Datenschutzmechanismen auszuhebeln. „Wir haben eine Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten“, sagte Schaar.
Seine Behörde untersuche derzeit Fälle, in denen Patienten beispielsweise nach ihrem familiären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitsgeber befragt worden seien, sagte Schaar. Einigen Versicherten sei damit gedroht worden, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen, wenn sie den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschicken.
Fragebögen dürften nur verschickt werden, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, sagte Schaar. Und die Kassen dürften auch nur die „harten Fakten" abfragen, etwa zur erwarteten Dauer der Arbeitsunfähigkeit. © afp/aerzteblatt.de

Krankengeld gegen ärztliche Schweigepflicht?
Im „Antrag auf Zahlung von Krankengeld“ der Knappschaft-Bahn-See wurde in unzulässiger Weise die Auszahlung von Krankengeld auf Seite 3 mit einer Unterschrift zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB verknüpft. Damit sollten meine Patientinnen und Patienten als KBS-Versicherte auf Vordruck Nr. 12075 gezwungen werden, bei Auszahlung von Krankengeld gleichzeitig die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben, um zu Gunsten der Knappschaft auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht zu verzichten.
Die KBS wollte Einsicht in Unterlagen nehmen, die nach Sozialgesetzbuch (SGB V) nur und ausschließlich für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in verschlossenem Umschlag vorgesehen sind. Der Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen § 203 StGB war hier zu unterstellen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB V wurden missachtet. Die KBS versuchte, durch Versicherten-Unterschrift bei einem „Antrag auf Zahlung von Krankengeld“ Kenntnisse über ambulante und stationäre, vertrauliche Anamnese-, Diagnose- und Therapiedaten zu erlangen. Nicht auszuschließen, dass einzelne Versicherten auf berechtigte Krankengeldforderungen verzichtet haben, um nicht ihre informationelle Selbstbestimmung preisgeben zu müssen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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